AHV 21: Bundesrat muss die richtigen Schlüsse ziehen

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Medienmitteilung
Verfasst durch Gabriela Medici

Botschaft AHV 21 erst nach der Abstimmung über das umstrittene AHV-Steuerpaket

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass der Bundesrat die Botschaft AHV 21 erst nach der Abstimmung über das umstrittene AHV-Steuerpaket ausarbeitet und vorlegt. Denn von der Abstimmung am 19. Mai hängt ab, ob der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zugeführt werden und die AHV-Finanzierung rasch stabilisiert werden kann – mit der sozialsten Finanzierungsmethode überhaupt, nämlich über eine leichte Anhebung der Lohnprozente und eine Erhöhung der Bundesmittel.

Wenig überraschend zeigt die Vernehmlassung zur AHV 21, dass die vorgeschlagenen Massnahmen äusserst umstritten sind. Etwa das – vom SGB dezidiert abgelehnte – höhere Frauenrentenalter oder die Höhe der notwendigen Zusatzfinanzierung. In seiner Aufzählung unterschlägt der Bundesrat einen wichtigen Punkt: Die Renten aus AHV und Pensionskassen reichen zusammen immer weniger, um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, wonach die Renten zusammen «die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise» ermöglichen sollen. Denn die Pensionskassenrenten der NeurentnerInnen sind in den letzten Jahren stetig gesunken. Und sie sinken weiter. Deshalb braucht es eine Erhöhung der AHV-Renten. In einer so langen Tiefzinsphase ist das Umlageverfahren der AHV dem Kapitaldeckungsverfahren der Pensionskassen hoch überlegen. Und bei der AHV bringt ein Beitragsfranken mehr Rente, weil das Preis-Leistungsverhältnis der AHV im Vergleich zu allen anderen Vorsorgearten für den Grossteil der Bevölkerung unschlagbar gut ist. Aus diesen Gründen bereitet der SGB zurzeit eine Initiative für eine 13. AHV-Rente vor.

Der Bundesrat ist gut beraten, die Frage der Rentenhöhe in seiner Botschaft zu AHV 21 aufzugreifen und eine Lösung vorzuschlagen.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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