Änderungen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger in den Ergänzungsleistungen zur AHV

  • Ergänzungsleistungen
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Die Vorlage anerkennt den Handlungsbedarf bei der Betreuung im Alter und soll ein längeres, selbständiges Wohnen auch im Alter ermöglichen. Der SGB begrüsst, dass die vorgeschlagene Finanzierung eines Teils der Betreuungskosten – zumindest für EL-BezügerInnen – wohnformunabhängig übernommen werden soll. Er spricht sich jedoch dafür
aus, dass die Anerkennung des betreuten Wohnens in den EL auch auf den IV-Bereich ausgeweitet wird.

Zu den einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen nimmt der SGB in seiner vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF) detailliert und kritisch Stellung.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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