Die Vorlage anerkennt den Handlungsbedarf bei der Betreuung im Alter und soll ein längeres, selbständiges Wohnen auch im Alter ermöglichen. Der SGB begrüsst, dass die vorgeschlagene Finanzierung eines Teils der Betreuungskosten – zumindest für EL-BezügerInnen – wohnformunabhängig übernommen werden soll. Er spricht sich jedoch dafür
aus, dass die Anerkennung des betreuten Wohnens in den EL auch auf den IV-Bereich ausgeweitet wird.
Zu den einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen nimmt der SGB in seiner vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF) detailliert und kritisch Stellung.