Änderung des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG)

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB zur Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen»

Die Motion 11.3811 «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» bezweckt, dass die Taggeldzahlungen der Unfallversicherung auf jene Fälle ausgeweitet werden, in welchen eine Erwerbsunfähigkeit als Spätfolge oder Rückfall eines Unfalls während der Jugend auftritt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Vorlage und stimmt der vorgeschlagenen Ausgestaltung zu. 

Das Hauptproblem, dass das Erwerbsausfallrisiko bei Krankheit nicht für alle über eine Sozialversicherung abgedeckt wird, bleibt jedoch bestehen. Dies ist problematisch und auch im europäischen Vergleich einzigartig. Wenig überraschend weist der Erläuternde Bericht darauf hin, dass die Nachbarländer der Schweiz nicht konfrontiert sind mit dem Problem, das die Vorlage lösen will. Weil sie alle ein System der obligatorischen Versicherung kennen, in dem der Verdienstausfall im Krankheitsfall gedeckt ist. Schutzlücken haben wir in der Schweiz insbesondere bei atypischen Arbeitsverhältnissen mit tiefen Löhnen. Aber auch zwischen zwei Arbeitsverhältnissen ist der Schutz häufig ungenügend. Ziel bleibt deshalb, dass der Erwerbsausfall flächendeckend über eine obligatorische Krankentaggeldversicherung gesichert ist. 
 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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