Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vergütung des Pflegematerials)

  • Gesundheit
Vernehmlassungen
Verfasst durch Reto Wyss

Vernehmlassungsantwort des SGB

Dass für die Einführung einer einheitlichen Finanzierung des Pflegematerials der "MiGeL" systemisch eigentlich nur die Obligatorische Krankenpflegeversicherung als Vergütungsinstanz infrage kommt, liegt auf der Hand. Insofern unterstützt der SGB auch die hiermit vorgeschlagene Gesetzesrevision. Dennoch möchten wir klar festhalten, dass unter den gegebenen Finanzierungsbedingungen eine zusätzliche Belastung der Grundversicherung – die zudem rein aufgrund von Änderung der Vergütungsmodalitäten und nicht durch einen womöglich gerechtfertigten Ausbau des Leistungskatalogs zustande kommt – die absolute Ausnahme bleiben muss. Weitere Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s. Link unten).

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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