Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) befürwortet die vorliegende Verordnungsänderung. Der SGB hat seit Beginn der Corona-Krise die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) immer gefordert und unterstützt. Es ist zu begrüssen, dass weiterhin Anspruch auf KAE besteht, wenn die Arbeitspensen um mehr als 20 Prozent schwanken. Diese Regelung war bereits bis 31. August in Kraft.
Änderung der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19)
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