Änderung der Verordnung über die Militärversicherung

  • Sozialpolitik
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB zur Anpassung der MVV

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist mit den vorgeschlagenen Aktualisierungen und Nachführungen auf Verordnungsebene einverstanden. Sie ergeben sich aus der Vorlage zur Weiterentwicklung der Armee und beinhalten Aktualisierungen von Gesetzesverweisen und harmonisieren die Terminologie der Militärversicherungsverordnung mit jener des KVG. Der SGB begrüsst die Präzisierung von Art. 14 MVV wonach militärversicherte Patienten lediglich aus medizinischen Gründen vom Grundsatz abweichen können, sich in einem Vertragsspital behandeln lassen zu müssen.

Zuständig beim SGB

Jonas Eggmann

Zentralsekretär

031 377 01 17

jonas.eggmann(at)sgb.ch
Jonas Eggmann
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