Abzocker belohnen – Volk bestrafen? – Nein!

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Verfasst durch Daniel Lampart, SGB-Chefökonom

Bundesrat und Parlament wollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung zusammenstreichen. Leistungen, für die die Schweizer Arbeitnehmenden jahrelang einbezahlt haben. Und das mitten in einer Rezession. Dann, wenn wir die Versicherung besonders brauchen. Was würden wir zu einer Autoversicherung sagen, die nicht zahlt, wenn wir einen Unfall haben?

Jeder kann arbeitslos werden. Aus ganz unterschiedlichen Gründen. Das zeigt das Leben. Aus diesem Grund zahlen mehr als 3 Millionen Schweizer Arbeitnehmende Monat für Monat in die Arbeitslosenversicherung ein. Sie zahlen ein, damit sie dann, wenn sie arbeitslos werden, ein Einkommen haben. Wenn sie eine Familie haben, erhalten sie 80 Prozent ihres vorherigen Lohnes. Das reicht, aber sie müssen den Gürtel enger schnallen. Ferien liegen sicher nicht mehr drin…

Die Arbeitnehmenden sind nicht schuld an der Krise. Das waren die arroganten Abzocker in den Banken. Diejenigen, die bereits wieder ihre extremen Millionenboni kassieren. Millionenboni, die sie nur haben, weil das Volk auf der ganzen Welt Milliarden-Rettungspakete bezahlt hat. Doch wer nun für die Krise zahlen muss, sind die normalen Beschäftigten. Viele von ihnen müssen jeden Franken zwei Mal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. Ihnen nehmen Bund und Parlament die versprochenen Leistungen weg, während sie den Abzockern mit den Rettungspaketen weiter die Boni finanzieren. 

Hätten Bundesrat und Parlament in Bern entschieden, dass auch die hohen Löhne und die Superabzocker in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssten, wäre die Versicherung finanziell saniert. So einfach ist die Welt manchmal. 

Bundesrat bricht Versprechen

Bei der Volksabstimmung im Jahr 2003 haben Bundesrat und Parlament nämlich versprochen, die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu erhöhen, wenn sie zu hohe Schulden hat. Das Versprechen war: Wenn die Versicherung Finanzprobleme hat, müssen die hohen Einkommen ein Lohnprozent einzahlen. Die übrigen Beiträge steigen um ein halbes Lohnprozent. Das steht so im heutigen Gesetz. Damit wäre die Versicherung saniert. Doch Bundesrat und Parlament halten das Versprechen nicht ein. Sie verschlechtern die Versicherung. 

Von der Verschlechterung der Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung sind vor allem Personen betroffen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen. Ein Beispiel. Ruth Meier ist 58 Jahre alt und ist kaufmännische Angestellte. Vor zwei Jahren erkrankte sie an Krebs. Sie hatte Chemotherapie und zahlreiche Operationen. Nun hat sie den Krebs besiegt und will wieder arbeiten. Mit 58 noch eine Stelle zu finden, ist schwer. Ruth Meier braucht Zeit und Unterstützung durch einen guten RAV-Berater. Heute hat sie ein Jahr Zeit. Nach der Revision der Versicherung hat sie noch vier Monate. Mit 58 ist das sehr wenig Zeit. Danach muss sie zur Sozialhilfe. Dort wird sie kaum Hilfe bei der Arbeitssuche erhalten, denn die Sozialhilfe ist für Personen gedacht, die nicht oder nur teilweise arbeitsfähig sind. 

Weniger Schutz – mehr Steuern

Zahlen wird in Zukunft nicht mehr die Arbeitslosenversicherung. Sondern es kommen die Steuerzahler an die Kasse. Die Verschlechterung bei der Versicherung kostet jeden Steuerzahler rund 100 Fr. Eine total absurde Übung: Schlechterer Schutz der Arbeitnehmer und Steuererhöhungen für alle. Dann müssen auch diejenigen für die Arbeitslosengelder zahlen, die nichts davon haben, etwa die Rentner/innen. 

Bevor man handelt, sollte man die Ursachen analysieren. Woher kommen die Defizite in der ALV? Bei der letzten Revision der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2003 hat der Bundesrat angenommen, dass in der Schweiz im Durchschnitt 100'000 Personen arbeitslos sind. Bereits wenige Jahre später sagt derselbe Bundesrat, dass es ein Viertel mehr sind, nämlich 126'000. Darum müsse die Arbeitslosenversicherung saniert werden. Was hat sich seither geändert? Ein Beispiel: Das Frauenrentenalter wurde von 62 auf 64 Jahre erhöht. Dadurch müssen rund 40'000 Frauen zwei Jahre länger arbeiten. Hätten sie mit 62 in Rente gehen können, so wären Stellen für Junge frei geworden.

Ist es richtig, dass Bundesrat und Parlament den Schweizer Arbeitnehmenden bei der Arbeitslosenversicherung etwas wegnehmen, nur weil sie Massnahmen beschliessen, die zu höherer Arbeitslosigkeit führen? Das Volk hat dem Bund den Auftrag gegeben, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Das muss der Bundesrat tun. 

Verkehrte Welt

Wir leben in einer verkehrten, kranken Welt. Die Verursacher der heutigen Krise lässt man nicht nur laufen, man subventioniert ihnen sogar noch die Boni mit Rettungspaketen. Bei den normalen Arbeitnehmenden wird hingegen gespart.

Was wir tun müssen? - Die Ursachen der höheren Arbeitslosigkeit bekämpfen, nicht den Arbeitnehmenden ihre Rechte wegnehmen und die Steuern erhöhen!

Darum Nein zur AVIG-Revision! 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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