Das Krankenversicherungsgesetz feiert Geburtstag: Bereits 30 Jahre alt wird das KVG im Jahr 2026! Vielen mag dabei ob der erdrückenden Prämienlast nicht zum Feiern zumute sein. Doch das ist falsch. Denn erst mit dem KVG wurde der diskriminierungsfreie Zugang für alle zur qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung geschaffen. Davor war man der Willkür der privaten Kassen ausgesetzt. Diese konnten stets Aufnahmen verweigern, Versicherte ausschliessen oder Prämien unterschiedlich ansetzen. Und heute? Da sind die Prämien fast dreimal so hoch wie bei der Einführung des KVG. Man will sich also lieber nicht vorstellen, was mit einem Wildwest-System von damals heute los wäre.
Dennoch ist völlig klar, dass das KVG ein politischer Kompromiss und damit für die Gewerkschaften unzureichend war. Auf heute gemünzt, brachte es die «Mutter» dieser Sozialversicherung, alt-Bundesrätin und alt-SGB-Zentralsekretärin Ruth Dreifuss, kürzlich auf den Punkt:
«Das 30-Jahr-Jubiläum des KVG markiert zugleich einen Erfolg und einen Neuanfang.»
Einen Neuanfang braucht es, um die beiden gewichtigsten Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes endlich zu überwinden:
- Erstens, dessen unsoziale Finanzierung: Die Kopfprämien sind ein völlig aus der Zeit gefallenes Unding. Sie müssen weg.
- Zweitens, dessen Überreste des Kassensystems: Noch heute wird die für alle obligatorische Grundversicherung von 40 privaten Unternehmen abgewickelt. Und noch heute sind die Versicherten teilweise der Willkür dieser Unternehmen ausgesetzt. Beispielsweise wenn der Kassenarzt eine Kostengutsprache verweigert.

