11. AHV-Revision: Immer noch auf Blockade- und Abbaukurs

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Verfasst durch Colette Nova

SESSIONSVORSCHAU: Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession zum zweiten Mal mit der 11. AHV-Revision befassen. Fazit: Obwohl die Erstauflage von den StimmbürgerInnen im Mai 2004 wegen geballtem Abbau hochkant abgelehnt worden ist, haben es die Räte nicht geschafft, aus dieser Logik herauszukommen.

Verschlechterungen bei der Rentenanpassung, Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre und - wahrscheinlich - keine soziale Abfederung bei der Frühpensionierung: So liest sich die Zweitauflage der 11.AHV-Revision bis jetzt. 

Frühpensionierung: Bürgerliche wollen keine oder nur mickrige Abfederung

Im ersten Durchgang hat der Nationalrat jegliche soziale Abfederung beim Rentenvorbezug abgelehnt. Der Ständerat hingegen wollte die Rentenkürzungen mildern,  abgestuft nach dem massgebenden AHV-Einkommen. Der dafür vorgesehene Betrag (400 Mio. Franken) ist aber mickrig und wird weitgehend sozial wirkungslos verpuffen. Nun beantragt die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission, 1,15 Milliarden Franken, also die Summe, wie sie durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen gespart wird, für die soziale Abfederung einzusetzen. Davon könnten 66 Prozent der Männer und 90 Prozent der Frauen profitieren. Bei diesem – auf den ersten Blick so erfreulichen - Beschluss trieben die Bürgerlichen jedoch nur ein taktisches Spiel. Hardliner, die gar keine Abfederung wollen, möchten so sicherstellen, dass am Schluss ein solcher „nackter“ Antrag durchkommt. Es ist also damit zu rechnen, dass das Parlament keine soziale Abfederung beschliesst. Fazit in diesem Bereich: seit 2004 hält die Eiszeit an.

Rentenanpassung: RenterInnen sollen blechen…

Einig sind sich der Ständerat und die Nationalratsmehrheit in folgendem Punkt: Die Rentenanpassung, heute fix alle zwei Jahre (auch für die IV-Renten), soll neu abhängig vom Stand des AHV-Fonds erfolgen. Dieser soll neu nur noch die Sollhöhe von 70 % einer Jahresausgabe haben. Sobald der Fondsstand unter 70 % läge, würden die Renten erst angepasst, wenn eine Teuerung von mindestens 4 Prozent seit der letzten Anpassung aufgelaufen wäre. Diese Verschlechterung hätte für die RentnerInnen einen spürbaren Kaufkraftverlust zur Folge. Denn sie müssten länger auf Anpassungen warten. 

Ist resp. wäre das alles nur ferne Zukunftsmusik? Nein. Das Unterschreiten des Schwellenwerts von 70 % und damit die Verlangsamung des Rentenanpassungsrhythmus liegt nicht in weiter Ferne. Durch die Überweisung von 5 Mia. Franken als Startkapital an die IV (2011) und durch die Nicht-Berücksichtigung des „Nationalbank-Gold-Geschenkes (7 Mia Franken) könnte dieser Fondsstand von unter 70 % rasch erreicht werden. 

… und bluten

Noch brisanter ist die zweite verbleibende Differenz zwischen den Räten. Der Ständerat will bei einem Fondsstand von unter 45 % die Rentenanpassung ganz aussetzen. Auch dieses aus aktueller Sicht sehr tief erscheinende Niveau könnte schneller erreicht werden, als es heute scheint. Erstens wirkt auch hier der oben erwähnte buchhalterische Trick. Zweitens ist dem Parlament zuzutrauen, den Fondsstand gezielt auf ein tiefes Niveau absinken zu lassen. Die Folgen für die RentnerInnen: die Renten, heute schon, trotz dem klaren Auftrag der Bundesverfassung, nicht existenzsichernd, würden sich im Lauf der Jahrzehnte massiv entwerten. 

 

Ebenfalls in der Sessionsvorschau: AVIG-Revision, Vorstösse zur Migration und eine PUK zur Bankenkrise.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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