Der SGB fordert in seiner ausführlichen Vernehmlassungsantwort, dass mit dieser Vorlage die gesetzliche Grundlage zur Fortführung der Unterstützungsmassnahmen in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs bis mindestens Ende 2023 respektive bis zum Erreichen des Vorkrisenniveaus geschaffen werden soll. Davon auszunehmen ist der Regionale Personenverkehr, für den die zusätzlich nötigen Unterstützungszahlungen ab 2022 im Rahmen der regulären zweijährigen Offertenrunden gesprochen werden können und sollen.
Ferner nimmt der SGB in seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten) mit Bemerkungen und Forderungen zu den den einzelnen zu unterstützenden Sparten des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs Stellung.