Eine Poststelle mit Postautohaltestelle

Landesweite postalische Grundversorgung gehört zum Service public

 

Zukunft der postalischen Grundversorgung: Widersprüchlicher Expertenbericht

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Medienmitteilung

Analoge Welt verschwindet auch 2030 nicht

Der heute von einer Expertengruppe vorgestellte Bericht zur Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung ist weit weniger zukunftsgerichtet als er zunächst den Anschein machen will. Zu viele Vorschläge zielen auf einen Abbau des Service public ab – allen voran die völlig realitätsfremde Forderung der Abschaffung der A-Post.

Klar haben sich im Postbereich sowohl das technische Umfeld als auch die Kundenbedürfnisse gewandelt: Die Briefmengen gehen genauso zurück wie die Zahlungsgeschäfte an den Schaltern. Im Gegenzug steigen aber etwa die E-Banking-Transaktionen oder das Paketvolumen. Dass dabei die Erträge der Post rückläufig sind, ist aber keineswegs die logische Konsequenz dieser
(Markt-)Entwicklung, sondern letztlich auf regulatorische Bestimmungen zurückzuführen. Letztere führen entweder zu höheren Kosten (wie die politisch zu Recht definierten Erreichbarkeitskriterien) oder aber zu tieferen Einnahmen (wie das politisch bis anhin aufrechterhaltene Kreditvergabeverbot für die PostFinance).

Entsprechend müssen auch die regulatorischen Bestimmungen im Zentrum der Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung stehen. Klar dabei ist – das anerkennt auch die Expertengruppe –, dass Letztere ein unverzichtbarer Bestandteil des erfolgreichen flächendeckenden Service public in der Schweiz ist und dementsprechend etwas kostet (genauso wie Regionalzugverbindungen oder Glasfaseranschlüsse). Und dass die Post diesen Service public heute noch immer eigenwirtschaftlich erbringen kann, ist gerade auch mit Blick auf das europäische Umland eine Erfolgsgeschichte.

Positiv hervorzuheben, und durch die Politik endlich voranzutreiben, sind die Vorschläge der Expertenkommission zur Etablierung einer digitalen postalischen Grundinfrastruktur ("digitales Postgeheimnis"). Digitalisierung bedeutet aber keineswegs, dass die analoge Welt im Gleichschritt verschwindet und sich deshalb etwa ab 2030 die tägliche postalische Zeitungszustellung "nicht mehr rechtfertigen lässt" (Expertenkommission).

Der grösste Fehler wäre nun, das "integrierte System" Post mit seinem - auch durch die Expertenkommission anerkannten - flächendeckenden Netz an Zugangsstellen durch eine Herauslösung und Privatisierung der PostFinance zu zerschlagen. Danach wäre man für eine Stabilisierung der Kosten erst recht zu harten Einschnitten in der postalischen Grundversorgung gezwungen. Oder aber man wäre für eine Stabilisierung des Niveaus der Grundversorgung zum Griff in den Subventionstopf gezwungen. Dies jeweils ganz unabhängig davon, zu welchem Ausmass die künftige postalische Grundversorgung auf digitalem bzw. analogem Weg erbracht wird. Und ganz sicher würde eine Ausschreibung des "Grundversorgungsauftrags Zahlungsverkehr" (dies schlägt die Expertenkommission in ihrem Bericht vor) wesentlich teurer kommen.

Für die laufende Revision des Postorganisationsgesetzes gibt es auch nach Vorliegen des heute publizierten Berichts nur eine Schlussfolgerung, und diese ist ebenfalls nicht neu: Das regulatorisch völlig querstehende Kreditvergabeverbot muss schnellstmöglich aufgehoben werden. Eine Vollbank ohne Kreditvergabe ist wie eine Bäckerei ohne Mehl: eine Unmöglichkeit.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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Reto Wyss
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