Zuerst einmal sind die Arbeitsbedingungen zu verbessern

  • Kommunikation und Medien
Medienmitteilung

Der SGB zum bundesrätlichen Bericht zu Fördermöglichkeiten für die Medien

Der SGB ist enttäuscht über den Bericht des Bundesrats zu Fördermöglichkeiten für die Medien. Der Bericht enthält keine griffigen Massnahmen, wie die Erosion der Arbeitsbedingungen oder der Konzentrationsprozess bei den Zeitungen aufgehalten werden könnten. Stattdessen werden Fördermassnahmen vorgeschlagen, die nach dem Giesskannenprinzip allen, also auch den grossen, Medienunternehmen zu Gute kommen, ungeachtet der wirtschaftlichen Kapazitäten der Unternehmen.

Die Arbeitsbedingungen der Freischaffenden sind miserabel, insbesondere sind deren Honorare im freien Fall. Bei den Festangestellten ist das Arbeitstempo mittlerweile unerträglich, und die Arbeitszeiten sind überlang. Faire Arbeitsbedingungen sind aber der Schlüssel für einen qualitativ hochstehenden Journalismus. Und nur ein solcher ist Grundlage für den Service public-Auftrag, den die Medien haben. Die demokratiefördernde Wirkung der Medien stützt sich auf eine differenzierte Berichterstattung, die der Bevölkerung die Grundlage zur Meinungsbildung bietet. Dieser qualitativ hochstehende Journalismus ist aber wegen der massiv verschlechterten Arbeitsbedingungen akut gefährdet. Dem Bundesrat jedoch sind die Arbeitsbedingungen gerade mal einen Satz wert. Zurückgeführt wird das Malaise auf die schwierige wirtschaftliche Situation der Medien. Das ist nur die halbe Wahrheit. Es ist nämlich so, dass es gerade die grossen Medienunternehmen sind, die bis heute beträchtliche Gewinne erwirtschaften, Freischaffenden miserable Honorare bezahlen und kleine Verlage unter Druck setzen. Die grossen Medienunternehmen hintertreiben eine sozialpartnerschaftliche Annäherung.

Der SGB ist klar der Ansicht, dass nur ein Gesamtarbeitsvertrag, der auch die Situation der Freischaffenden regelt, eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen verhindern kann. Die grossen Medienunternehmen sind hier in die Pflicht zu nehmen. Ohne sozialpartnerschaftliche Absicherung der Arbeitsbedingungen gibt es keinen Grund, diesen Grossunternehmen eine Medienförderung zukommen zu lassen, wie dies der Bundesrat jetzt in Form eines tieferen Mehrwertsteuersatzes für Onlinemedien und einer Basisunterstützung für die SDA, die sich in deren Mehrheitsbesitz befindet, vorsieht.

Der SGB ist hingegen froh, dass der Bundesrat sich zugunsten der indirekten Presseförderung ausspricht. Die Verbilligung der Posttarife ist für kleine Zeitungen und die Mitgliederpresse existenzsichernd. Es sind gerade die kleinen Zeitungen, die heute noch die Vielfalt der schweizerischen Medienlandschaft garantieren.

Auskünfte:

Dore Heim, Geschäftsführende Sekretärin SGB, Tel: 079 744 93 90

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
Top