Die Mieten sind zu hoch und fast überall grassiert die Wohnungsnot: So lässt sich die schon länger andauernde Situation auf dem Wohnungsmarkt aus Sicht der Mietenden leider sicher trefflich beschreiben. Der politische Handlungsbedarf ist entsprechend akut, doch leider herrscht sowohl auf Bundesebene als auch in den meisten Kantonen seit Jahren Stillstand. Was eigentlich geschehen müsste, liegt auf der Hand: Um sowohl das Problem des zu knappen Wohnraums als auch jenes der zu hohen Mieten anzugehen, müsste der nicht-gewinnorientierte, also der gemeinnützige Wohnungsbau viel stärker gefördert werden.
Angesichts der horrenden Mieten und der Lage auf dem Wohnungsmarkt ist die Dringlichkeit einer Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus offenkundig. Gesamtschweizerisch betrachtet hat der gemeinnützige Wohnungsbau heute einen sehr geringen Marktanteil. So sind nur knapp vier Prozent der bewohnten Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauträger (Genossenschaften). Gemäss Bundesverfassung (Artikel 108) hat der Bund jedoch sowohl für die Verbilligung der Wohnkosten als auch für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu sorgen. Konkretisiert wurde dieser Verfassungsauftrag vor über 20 Jahren im Wohnraumförderungsgesetz (WFG).
Dieses Gesetz sieht Elemente sowohl der direkten als auch der indirekten Förderung vor. Während jedoch Erstere bis heute nicht eingeführt wurden, fristen Letztere seit jeher ein Schattendasein. Dabei handelt es sich einerseits um den "Fonds de Roulement (FdR)", der gemeinnützigen Wohnbauträgern als Starthilfe tiefverzinsliche Darlehen für den Neubau, die Erneuerung und den Kauf von Liegenschaften sowie den Erwerb von Baugrundstücken zur Verfügung stellt. Andererseits existiert daneben die sogenannte "Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW)", welche mittels Bürgschaften die langfristige, und zinsgünstige Kapitalaufnahme ermöglicht, was schlussendlich zu tieferen Mietzinsen führt.
Über den FdR wurden in der Periode 2004-2024 insgesamt knapp 30'000 Wohnungen gefördert und die EGW unterstützte zum Jahresende 2024 über 38'000 Wohnungen in etwas mehr als 1'000 Überbauungen in der ganzen Schweiz. Auf eden ersten Blick sind dies zwar substanzielle Zahlen, angesichts einer Gesamtanzahl von fast 5 Millionen Wohnungen in der Schweiz, ist es aber kaum mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein. Ein Blick weiter zurück zeigt überdies, dass Bund, Kantone und Gemeinden ihre Gelder für den gemeinnützigen Wohnungsbau ab der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre stark gekürzt haben. Es wurden plötzlich viel weniger günstige Wohnungen gebaut, und diese fehlen heute. Hätte die öffentliche Hand den gemeinnützigen Wohnungsbau in den letzten rund 30 Jahren gleich gefördert wie in den Achtzigerjahren und der ersten Hälfte der Neunzigerjahre, so wären heute rund 30'000 günstige Wohnungen mehr auf dem Markt. Bei einem Lehrwohnungsbestand von heute 37'000 Mietwohnungen wäre das eine spürbare Entlastung.
Die Fehler der Vergangenheit wurden in den jüngsten Jahren etwas korrigiert. Insbesondere die Städte – darunter hauptsächlich Genf und Zürich – sind wieder aktiver geworden, wie die Zahlen der Finanzstatistik zeigen. Auch auf Bundesebene gab es punktuell Verbesserungen, z.B. durch eine Lockerung der Darlehensbedingungen des Fonds de Roulement auf das laufende Jahr hin. Dennoch ist absolut klar: Es muss viel mehr geschehen. Und die dafür nötigen Entscheidungen stehen auch unmittelbar an. So hat der Bundesrat (im Rahmen der "Begleitmassnahmen 10-Millionen-Schweiz") einen neuen FdR-Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 im Umfang von 150 Millionen Franken präsentiert. Das Parlament muss diesen Zahlungsrahmen nun möglichst schnell beraten und vor allem substanziell aufstocken. Zudem müssen die Zinsen für FdR-Darlehen unbedingt gesenkt werden: Bundesrat Parmelin könnte dies über Nacht tun, es liegt in seiner Verordnungskompetenz! Für die erwähnten EGW-Bürgschaften läuft der derzeitige Verpflichtungskredit noch bis Ende 2027. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel reichen gemäss EGW allerdings keineswegs aus, um den aktuellen Bedarf abzudecken. Es ist deshalb absolut vordringlich, dass der Bundesrat die Fördermittel auch für dieses Instrument möglichst bald und möglichst deutlich aufstockt.
Doch angesichts des beschriebenen Rückstands beim preisgünstigen Wohnungsbau reicht all dies nicht aus: Neben den indirekten, müssen deshalb nun unbedingt endlich auch die direkten Förderungsinstrumente aktiviert werden. Dabei handelt es sich um die zinslose Vergabe von Bundesdarlehen, Bundesbürgschaften sowie Kapitalbeteiligungen. Wie oben ausgeführt, stehen diese Instrumente im Wohnraumförderungsgesetz schon lange pfannenfertig bereit – es muss nur endlich damit gekocht werden! Parlament und Bundesrat, sowie selbstverständlich auch die Kantone, müssen nun endlich ihre Verantwortung wahrnehmen. Weiter abwarten und zusehen, wie es sich die Immobilienlobby wünscht, ist eigentlich schon lange keine Option mehr.

