Weichenstellungen für die Energiewende

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Verfasst durch Dore Heim

Energiepolitik im Ständerat

Der Ständerat wird in der Session einen Strauss von energiepolitischen Geschäften behandeln, die die bundesrätliche Botschaft zur Energiestrategie 2050 entscheidend vorspuren. Die kleine Kammer kann die Energiestrategie des Bundesrates je nach Entscheid verstärken oder schwächen.

Das sind die wesentlichsten Vorstösse, die der Ständerat zum Thema Energiestrategie diskutiert:

- Volksinitiative „Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech Initiative der SPS),

- Parlamentarische Initiative „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, UREK des Nationalrates)

- Motion Umbau der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV (UREK-NR)

- Motion Eine moderate kostendeckende Einspeisevergütung KEV für die Industrie (UREK-NR)

Cleantech-Ziele, ehrgeizig, aber nötig

Der SGB unterstützt die Zielsetzung der Cleantech Initiative, die für den Zubau von erneuerbaren Energien das Tempo forciert, indem sie bereits für das Jahr 2030 eine Versorgung mit 50% erneuerbaren Energien anpeilt. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist nur möglich, wenn die Zielwerte für erneuerbare Energien in zeitlich kürzeren Etappen und ehrgeiziger gesetzt werden als in der bundesrätlichen Energiestrategie. Das Potenzial der Photovoltaik muss stärker genutzt werden, denn ihre Gestehungskosten entwickeln sich laufend nach unten, und die Produktionsanlagen sind wenig invasiv und gesellschaftlich akzeptiert. Soll die Energiewende gelingen, muss auch der Energieverbrauch gedrosselt werden; nichts ist hier effizienter als klare verbindliche Verbrauchsvorschriften für Geräte, Fahrzeuge und Maschinenanlagen.

Faire Vergütung ja, aber nicht Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit

Die parlamentarische Initiative „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ will den Zuschlag zur kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) auf 1.5 Rp./kWh heraufsetzen damit die Projekte auf der Warteliste der KEV beschleunigt realisiert werden können. Der SGB befürwortet den zügigeren Zubau von erneuerbaren Energien, der mit dieser Erhöhung der KEV möglich wäre. Er fordert aber ganz klar eine Beschränkung der Vergütungslaufzeit auf ca. 10 Jahre und ein dynamisches Anpassen der Vergütungssätze an die Gestehungskosten.

Das kann mit der Motion „Umbau der KEV“ gelingen. Auch diese wurde von der UREK-NR eingereicht. Sie sieht den Umbau der KEV im Sinne des SGB vor. Es braucht für den Zubau von erneuerbaren Energien eine faire Vergütung, aber keine Gewinngarantie bei Kosten, die die Allgemeinheit über den Strompreis trägt.

Kosten nicht einseitig den Kleinen aufbürden

Die Energiewende ist nur dann ökonomisch und sozial tragbar, wenn ihre Kosten möglichst fair auf alle Endverbraucher verteilt werden. Generelle Sonderkonditionen für die Wirtschaft lehnt der SGB ab. Gerechtfertigt ist dies nur bei energieintensiven Unternehmen, denen aus den Stromkosten Wettbewerbsnachteile erwachsen. Die Motion „Eine moderate kostendeckende Einspeisevergütung KEV für die Industrie“, die alle Industriebetriebe weitestgehend von der KEV entlasten will, wäre eine verheerende Weichenstellung, die einer Fehlentwicklung à la Deutschland Tür und Tor öffnen würde. Der SGB hofft, dass der Ständerat den vorweihnächtlichen Entscheid des Nationalrats korrigiert. Ein fatales Signal würde auch ein ständerätliches Mehr für die Motion Fournier „Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsleitungsnetzes“ setzen. Denn dieser Vorstoss will die Grossverbraucher von den Netznutzungskosten entlasten. Das alles sind Versuchsballone, um die Kosten der Energiewende einseitig auf kleine Verbraucher und Haushalte umzulenken. Hier muss das Parlament einfach Nein sagen. Frühzeitig und mit klarer Mehrheit.

Entlastungen für Unternehmen im Zuge der Energiewende geraten übrigens auch in der EU unter Druck: die europäische Kommission nimmt solche nationalen Sonderkonditionen genauestens unter die Lupe, denn als staatliche Beihilfen würden sie den Binnenmarkt unterlaufen.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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