Eine mögliche Strommangellage erfordert einschneidende Massnahmen, denn ein ungeplanter Stromausfall – der Extremfall einer solchen Mangellage – hätte unabsehbare Konsequenzen für Gesellschaft und Wirtschaft und muss deshalb auf jeden Fall vermieden werden. Vor diesem Hintergrund begrüsst der SGB die Konsultation zu den hiermit vorliegenden Verordnungsentwürfen, auch wenn sowohl der Eintritt einer Mangellage als auch – erst recht – jener eines ungeplanten Ausfalls gemäss kürzlich vom Bund durchgeführter Simulationsszenarien für den kommenden Winter zum Glück mittlerweile als unwahrscheinlich einzuschätzen ist. Die sich aus den Verordnungsentwürfen ergebende Kaskade aus unterschiedlichen, zum Ausmass der allenfalls eintretenden Mangellage direkt in Bezug stehenden Bewirtschaftungsmassnahmen ist nach Meinung des SGB grundsätzlich sinnvoll. Der Gewerkschaftsbund nimmt dazu im Detail Stellung und weist auf für Arbeitnehmende wichtige Punkte hin. Die Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.
Verordnungsentwürfe zu Bewirtschaftungsmassnahmen für den Fall einer schweren Strommangellage
- Energie und Umwelt