Der SGB beschränkt sich nach umfangreicher Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) in der Folge auf inhaltliche Neuerungen in den Verordnungsanpassungen in den Bereichen Gebührenverordnung BAV, Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur, Netzzugangsverordnung, Eisenbahnverordnung, Gütertransportverordnung und Verordnung über die Personenbeförderung sowie die neue Verordnung über die Trassenvergabestelle.
Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).