Verordnung Strommangellage Schienenverkehr

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der SGB kann die in der Vorlage vorgeschlagene Priorisierung nachvollziehen und befürwortet daher den vorgeschlagenen Verordnungsentwurf. In einer Strommangellage müssen unkontrollierte Stromausfälle zwingend verhindert werden. Als zweitletzte Eskalationsstufe vor der Verfügung rollierender bzw. sektorieller Netzabschaltungen ist hierfür die Grossverbrauch-Kontingentierung vorgesehen. Für einzelne grundversorgungsrelevante Dienstleistungen sind dazu allerdings spezifische Branchenlösungen erforderlich. Eine solche wird für den öffentlichen Personen- sowie den Schienengüterverkehr im Rahmen dieser Vernehmlassung als neue Verordnung vorgeschlagen. 

Die vorliegende Verordnung basiert auf dem "Bewirtschaftungsmodell öV bei Strommangellagen". Da dieses durch die öV-Branche selbst erarbeitet wurde, geht der Schweizerische Gewerkschaftsbund davon aus, dass auch die Bestimmungen der Verordnung bei der Branche – und insbesondere bei den Systemführerinnen SBB und PostAuto – auf breite Zustimmung stossen werden.

 

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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