Vernehmlassungsantwort zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen

  • Verkehr
Vernehmlassungen
Verfasst durch Dore Heim

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat trotz grundsätzlich positiver Haltung zum NAF eine kritische Haltung zu den aktuellen Vorschlägen des Bundesrates.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat trotz grundsätzlich positiver Haltung zum NAF eine kritische Haltung zu den aktuellen Vorschlägen des Bundesrates. Prognosen zur Verkehrsentwicklung und zum Mobilitätsverhalten, die sich über einen Zeitraum von 20 und mehr Jahren erstrecken, sind kein ausreichendes Fundament für einen Ausbau des Nationalstrassennetzes. Es fehlt zudem an strategischen Überlegungen, wie das Mobilitätsverhalten aktiv beeinflusst werden kann.

Der SGB bedauert noch immer, dass die Chance zu einer deutlichen Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags verpasst wurde. Der Modal Split würde sich dynamischer zugunsten des öffentlichen Verkehrs entwickeln. Und der Schienenverkehr bekäme etwas mehr Spielraum im an sich ungleichen Wettbewerb mit der Strasse. Die höhere Zweckbindung, dies bestätigt nun diese Vorlage, ist angesichts der guten Finanzlage des NAF noch auf Jahre hinaus unnötig und müsste deshalb wenigstens sistiert werden. Stattdessen sollte nicht bis 2024 mit der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags abgewartet werden. Dies wäre eine kleine Korrektur, die das Parlament zugunsten einer ausgewogeneren Finanzierung des Service public und einer verbesserten Umweltbilanz vornehmen könnte.

Der SGB hat sich 2014 positiv zur Einrichtung des NAF geäussert, aber bereits damals festgehalten, dass dies keinesfalls zu einem verstärkten Ausbau des Nationalstrassennetzes führen darf. Ausgebaute Strassen führen zu mehr motorisiertem Individualverkehr und dieser dann unweigerlich wieder zu mehr Staus. Der NAF wurde nicht eingerichtet um eine Dynamik des Ausbaus zu fördern, sondern um eine nachhaltige Infrastruktur zu fördern und zu unterhalten, die das Verkehrsnetz als Ganzes betrachtet.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
Top