Trotz Nein den Ausstieg planen!

  • Energie und Umwelt
Medienmitteilung

Der SGB zur Atomausstiegsinitiative und zu kantonalen Abstimmungen

Der SGB bedauert, dass die Initiative zum Ausstieg aus der Atomenergie gescheitert ist. Sie hätte die notwendige Klarheit für das geordnete und geplante Abschalten der AKW gebracht, ein Weg, der bisher einzig von der BKW beschritten wird. Es muss verhindert werden, dass es zu einem ungeplanten und damit schleichenden Ausstieg kommt, wie er sich gegenwärtig beim KKW Beznau abzeichnet. Kostspielige Investitionen, die sich nicht mehr refinanzieren lassen, sind für die Arbeitsplätze in der Stromwirtschaft pures Gift. Es ist zu hoffen, dass sich Alpiq und Axpo trotz des Volksentscheides an der BKW ein Beispiel nehmen und sich schnell für den Ausstieg entscheiden. Denn noch könnten sie sich jetzt längerfristige Optionen im Knowhow der Entsorgung von AKW sichern. Für die Mitarbeitenden wäre das eine gute Nachricht!

Kantonale Abstimmungen: Unsoziales Sparen abgelehnt

Im Kanton Zug haben die Stimmenden das Sparpaket abgelehnt. Mütter, Familien, Einkommensschwache, Kranke und ältere Menschen hätten die Zeche zahlen müssen, den öffentlich Angestellten wurde gar ein Lohnabbau zugemutet. Im Kanton Aargau sind von den vier Sparmassnahmen die zwei unsozialen abgelehnt worden.

Der SGB ist hoch erfreut über diese Entscheide. Sie zeigen, dass eine Politik, die den Reichen und den Unternehmen zuerst Steuergeschenke gewährt, welche dann die Bevölkerung mit Leistungsabbau und höheren Kosten für staatliche Leistungen zu bezahlen hat, nicht mehrheitsfähig ist. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) wird diese Politik der Umverteilung auf die Spitze treiben. Der SGB zweifelt nach den heutigen Verdikten nicht daran, dass die USR III als ein Paradebeispiel unsozialer Umverteilung im kommenden Februar an der Urne Schiffbruch erleiden wird.

Auskünfte

 

  • Dore Heim, geschäftsleitende Sekretärin des SGB, 079 744 93 90 (für Atomausstieg)
  • Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14

 

 

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
Top