Der SGB unterstützt die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen vollumfänglich. Deren materielle Ziele wie die Vereinfachung des Baus von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen (Raumplanungsverordnung) oder eine Einteilung von Personenwagenmodellen in besser mit den CO2-Emissionsvorschriften in Einklang stehende Effizienzkategorien (Energieeffizienzverordnung) sind absolut erstrebenswert, müssen aber über die vorliegenden Verordnungsanpassungen hinaus auf gesetzgeberischer Ebene in einem breiteren Kontext verfolgt werden.
So müssen etwa im Rahmen der laufenden Energiegesetzrevisionen die Förder- und Bewilligungsbedingungen für Fotovoltaikanlagen massiv verstärkt bzw. vereinfacht werden. Und bei der Zulassung von Neuwagen braucht es nach der gescheiterten Abstimmung über die Revision des CO2-Gesetzes einen neuen Anlauf, die PW-Zulassungsgrenzwerte baldmöglichst zumindest auf das Niveau der Europäischen Union anzuheben.