Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

  • Kommunikation und Medien
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Aus vielfältigen Gründen, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in seiner Vernehmlassungsantwort (s.u.) detailliert ausführt, kann der SGB der vorgelegten Revision der Radio- und Fernsehverordnung nicht vorbehaltlos zustimmen und fordert das UVEK freundlich auf, die laufende Vernehmlassung bis zur Abstimmung über das Medienpaket im Februar 2022 zu sistieren und danach in einer überarbeiteten und ergänzten Form neu zu eröffnen. Aus Sicht des SGB ist dafür die Zeit bis zur Vergabe der Neukonzessionen per Anfang 2025 keineswegs zu knapp. Ansonsten könnten die bestehenden Konzessionen noch um ein Jahr verlängert werden.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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