Das Stromnetz ist ein natürliches Monopol und muss im Besitz der öffentlichen Hand sein. Dieser Grundsatz soll nicht nur für das Übertragungsnetz, sondern auch für die Verteilnetzebene gelten. Der SGB fordert deshalb, dass diese Revision dazu genutzt wird, auch den Besitz der öffentlichen Hand am Verteilnetz gesetzlich zu verankern.
Generell ist eine stets gut unterhaltene Netzinfrastruktur auf allen Netzebenen und in allen Landesregionen für die zuverlässige Stromversorgung von grösster Bedeutung. Die Energiewende stellt neue Anforderungen ans Netz. Die technologische Entwicklung eröffnet Alternativen zum konventionellen Netzausbau, die in dieser Gesetzesrevision noch keinen Niederschlag finden, aber dennoch antizipiert werden sollten.