Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 / SDG

  • Energie und Umwelt
Vernehmlassungen
Verfasst durch Luca Cirigliano

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst im Grundsatz die neue Strategie, verlangt aber dringende Verbesserungen gegenüber dem vorliegenden Entwurf.

Die Kritik des SGB am vorliegenden Entwurf ist nicht als grundlegende Kritik daran zu verstehen, dass der Bundesrat überhaupt eine neue Strategie Nachhaltige Entwicklung anstrebt. Eine neue SNE ist weder überflüssig noch unzeitgemäss, sondern dringend notwendig. Der Schweiz kann es langfristig nur gut gehen, wenn die Ziele der Agenda 2030 im In- und Ausland erreich werden.

Die Schweiz muss deshalb aus Gründen der Solidarität und Verantwortung, aber auch aus gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Eigeninteresse in seiner nationalen und internationalen Politik einen massgeblichen Beitrag zur sozialen, nachhaltigen Entwicklung leisten. Der vorliegende Entwurf wird diesem wichtigen Anspruch jedoch nicht gerecht. Soll die vorgesehene Strategie der grossen Bedeutung der Schweizer Innen- und Aussenpolitik für die globale nachhaltige Entwicklung angemessen Rechnung tragen, muss sie deutlich ambitionierter, griffiger und verbindlicher werden.

Der SGB kritisiert hier weiter ganz grundsätzlich das Fehlen von klaren, ambitionierten Zielen im Inland, welche das Wohl und die soziale Stellung der Arbeitnehmenden in der Schweiz verbessern, obwohl dies eine verbindliche Pflicht der Schweiz ist.

  • Die Ziele, die sich der Bundesrat in der SNE 2030 setzt, bleiben weit hinter den in der Agenda 2030 formulierten Zielsetzungen zurück. Während beispielsweise das SDG 1 die Armut gemäss nationalen Armutsdefinition halbieren will, spricht der Bundesrat lediglich von einer Reduzierung der Armut in der Schweiz.
  • Darüber hinaus sieht die SNE 2030 keine Mittel zu ihrer Umsetzung vor. Nachhaltige Entwicklung soll im Rahmen des courant normal der verschiedenen Ämter umgesetzt werden. Somit bleibt die SNE 2030 ein Katalog bereits beschlossener Massnahmen und Zielsetzungen.

Ausserdem formuliert der Bundesrat zu SDG  5, 8, und 16 keine griffigen Ziele, welche zur Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmenden und ihre Arbeitsbedingung oder deren Zugang zum Rechtssystem verbessert werden könnten.

Der SGB weist hier auf seinen damaligen Bericht hin zur Umsetzung der SDG, u.a. mit folgenden beispielhaften Punkten:

  • Effektiver Schutz vor der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz (Lohn, Karriere, Rentenleistungen, Kündigung…).
  • Effektiver Schutz von Jugendlichen mit Migrationshintergrund am Arbeitsplatz bzw. bei der Einstellung.
  • Schutz von älteren Arbeitnehmenden gegen Kündigungen und Armut.
  • Schutz vor antigewerkschaftlichen bzw. grundrechtsverletzenden Kündigungen durch die Einführung der Nichtigkeit solcher Kündigungen.

Der vollständige Forderungskatalog des SGB ist in der umfassenden Vernehmlassungsantwort (PDF) angehängt. Des Weiteren unterstützt der SGB die Stellungnahmen der Plattform Agenda 2030.

Zur vollständigen Vernehmlassungsantwort

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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