SGB sagt Ja zur Autobahnvignette

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Verfasst durch Thomas Zimmermann

Nationalstrassenabgabe

Zur Finanzierung der Nationalstrassen soll die Autobahnvignette auf 100 Franken erhöht werden. Mit einem Ja am 24. November können auch erste Weichen gestellt werden, damit dem öffentlichen Verkehr in Zukunft keine Gelder entzogen werden.

Der Zusammenhang zwischen Autobahnvignette und öffentlichen Verkehr (öV) ist nicht offensichtlich. Die Verbindung entsteht durch den Umstand, dass die erwarteten Zusatzerträge aus der Erhöhung der Autobahnvignette von 305 Mio. Fr. integral in den künftigen Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF) fliessen sollen. Dieser Strassenfonds wurde vom Bundesrat als Gegenentwurf zur Milchkuh-Initiative von auto-Schweiz, TCS, ACS und ASTAG entworfen. Die Automobilverbände verlangen, dass künftig alle von den AutofahrerInnen erhobenen Abgaben ausschliesslich der Strasse zugutekommen. Damit würden dem öffentlichen Verkehr Gelder entzogen. Denn heute fliesst ein Teil der Treibstoffabgaben in den öV, etwa in die NEAT oder in die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs in den Städten und Agglomerationen. Nur so war es in den letzten Jahren möglich, dort neue Tramlinien und andere nötige Ausbauten des öffentlichen Verkehrs zu finanzieren. Diese Mitfinanzierung des öffentlichen Verkehrs war den Automobilverbänden immer ein Dorn im Auge. Mit ihrer Initiative wollen sie der Querfinanzierung nun einen Riegel schieben. Damit stellen sie auch die Finanzierung der Bahninfrastrukturen in Frage, die Bundesrat und Parlament mit der Vorlage FABI auf eine langfristige Grundlage stellen wollen und die am 9. Februar an die Urne kommt.

Der Strassenfonds nimmt den Automobilverbänden den Wind aus den Segeln. Damit sorgt er indirekt dafür, dass dem öV auch in Zukunft Gelder aus Treibstoffabgaben zufliessen. Dies ist dringend nötig. Denn nur mit einem gut ausgebauten öV-Netz können die Mobilitätsbedürfnisse auf eine ökologisch vertretbare Weise befriedigt werden. Dieser Kompromiss sollte nicht bei der ersten Gelegenheit in Frage gestellt werden, indem dem Strassenfonds die zusätzlichen Erträge aus der Autobahnvignette vorenthalten werden. Deshalb sagt der SGB am 24. November Ja zur Erhöhung der Autobahnvignette.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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