Die Schweizerfahne und die der Europäischen Union

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SGB sagt Ja zum Europa-Paket – Nein zur Liberalisierung der Stromversorgung

  • Energie und Umwelt
  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

Bundesrat Botschaft zu den Bilateralen III

Der Bundesrat bestätigt heute das gesamte Lohnschutzpaket. Wenn das Parlament diesen Kompromiss ohne Abstriche bestätigt, kann der SGB das Europa-Paket grundsätzlich unterstützen. Das Stromabkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung lehnt der SGB hingegen ab.

Der SGB unterstützt das Europa-Paket, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind. Mitten in Europa ist die Schweiz auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen, gerade in einer Zeit geopolitischer Umbrüche und zunehmender Unsicherheit im globalen Handel. Zudem ist die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen flankierenden Massnahmen ein Fortschritt für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Entscheidend ist deshalb, dass die im Paket vorgesehenen 14 Massnahmen zum Lohnschutz vollständig umgesetzt werden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Europa-Paket den Interessen der Arbeitnehmenden dient.

Gleichzeitig lehnt der SGB das geplante Stromabkommen ab. Es würde den bewährten Service public in der Stromversorgung schwächen und die funktionierende Grundversorgung gefährden. Was das bedeuten kann, hat sich erst kürzlich im Zuge des Ukraine-Kriegs gezeigt. In liberalisierten Märkten kam es zu extremen Preisanstiegen. In einem Umfeld mit stark schwankenden Energiepreisen auf den Weltmärkten sind stabile Preise und öffentliche Kontrolle über die Margen wichtiger denn je. Das Abkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung in der Schweiz gefährden eine stabile, bezahlbare und ökologische Stromversorgung. Die Energieversorgung muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.

Unabhängig von den Bilateralen III ist für den SGB zentral, die bilateralen Verträge im Grundsatz zu erhalten. Priorität hat deshalb auch, die SVP-Chaos-Initiative vom 14. Juni zu verhindern. Ein Ja zu dieser Initiative würde zur Kündigung der Bilateralen I und II führen und die Schweiz in Europa abschotten. Das würde der Schweiz insgesamt und insbesondere den Arbeitnehmenden schaden.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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