Der Bundesrat will per einfachem Bundesbeschluss die volle Strommarktliberalisierung ab 2017 durchsetzen. Dem widerspricht der SGB nicht nur inhaltlich, er kann auch nicht nachvollziehen, dass solch ein Schritt nur in Form eines Bundesbeschlusses erfolgen soll.
Alle Unternehmen mit einem Stromverbrauch von 100 MWh pro Jahr müssten sich künftig ihren Strom zwingend auf dem Markt beschaffen. Haushalte könnten zwischen Stromeinkauf auf dem Markt oder dem Verbleib bei ihrem Grundversorger wählen. So stellt sich der Bundesrat die volle Öffnung des als zweite Etappe der Strommarktöffnung vor. Aber der Strom in der Grundversorgung würde teurer als heute und sicher immer über den Marktpreisen liegen. Damit will man erzwingen, dass sich auch Haushalte auf dem Markt eindecken, obwohl sich ein liberalisierter Strommarkt für Kleinverbraucher erwiesenermassen nie auszahlt.
Der Bundesrat riskiert mit dieser Vollliberalisierung eine weitere Destabilisierung der Strombranche, die wegen der historischen Tiefstpreise beim Strom mit grossen Schwierigkeiten kämpft. Als Argument für eine Marktöffnung zum jetzigen Zeitpunkt wird das Stromabkommen mit der EU angeführt, obwohl dieses Abkommen nach der Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative in weite Ferne gerückt ist.
Die volle Marktöffnung bringt weder für Kleinkunden noch für das Gewerbe oder die Strombranche einen Nutzen. Strom ist ein öffentliches und unverzichtbares Gut, alle sind darauf angewiesen, genauso wie auf eine zuverlässige, saubere Wasserversorgung. Es wäre undenkbar, dass sich die Haushalte ihr Leitungswasser auf dem freien Markt einkaufen müssten. Vordringlich ist heute eine stabile, klimaschonende Stromversorgung. Der Bundesrat gefährdet mit der Liberalisierung seine eigenen Ziele zur Energiewende. Der SGB lehnt die Strommarktöffnung ab.