Die Vorlage sieht in Artikel 12 Absatz 1bis des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) vor, dass das Verbandsbeschwerderecht gegen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 m2 innerhalb der Bauzone grundsätzlich nicht mehr bestehen soll. Der SGB lehnt diese von Ihrer Kommissionsmehrheit beantragte Anpassung des NHG kategorisch ab. In seiner ausführlichen Vernehmlassungsantwort erläutert und begründet der Gewerkschaftsbund diese Position.
Schwächung des Verbandsbeschwerderechts
- Energie und Umwelt