In der Session soll das Stabilisierungsprogramm zu Ende beraten werden. Es verbleiben als gewichtigste Differenz zwischen den beiden Räten die zusätzlichen und unverantwortlichen und rein ideologisch begründeten Kürzungsbeschlüsse des Nationalrats im Eigenbereich der Verwaltung von je 100 Mio. Franken für die 2018 und 2019.
Der Nationalrat hat bereits beim Voranschlag 2017 mit einer zusätzlichen Kürzung von 50 Mio. Franken sein Mütchen am Bundespersonal gekühlt - eine Massnahme, die den Departementen aktuell massiv zu schaffen macht. Und im Finanzplan 2018 - 2020 wurde für 2018 beim Bundespersonal vorsorglich eine weitere Kürzung von 25 Mio. Franken eingebaut. Dennoch ist die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats entschlossen, an der Differenz zum Ständerat festzuhalten und den Eigenbereich im 2018 und 2019 um je weitere 100 Mio. Franken zu schröpfen.
Die Loyalen schröpfen
Hier geht es um Ideologie und nicht um Sachzwänge. Am 22. Februar hat der Bundesrat eine hervorragende Jahresrechnung zur Kenntnis genommen, ein Ergebnis, das schon viele Jahre nicht mehr eine Ausnahme, sondern die Regel darstellt. Aber beim Bundespersonal soll weiter gekürzt werden. Warum? Weil es die bequemste Art für die Bürgerlichen ist, sich als konsequente "Staatsabbauer" darzustellen. Sie haben wenig zu befürchten. Denn es braucht sehr viel, bis Bundesangestellte ihrem Ärger Luft machen. Jedenfalls werden sie kaum Mist vors Bundeshaus kippen. Sondern auch dem sparwütigsten Parlamentarier weiterhin den Papierkorb leeren und die aufwendigsten Vorstösse beantworten.
Genug gespart!
Diese Loyalität auszunutzen, ist schändlich und schickt sich nicht für ein Parlament, das sachbezogen und verantwortungsbewusst Entscheide treffen sollte. Der SGB lehnt das Stabilisierungsprogramm ab. Es ist genug gespart! Angesichts der Hartnäckigkeit der bürgerlichen Mehrheit in der grossen Kammer wäre realistischerweise das absolute Minimum von Anstand dann gewahrt, wenn die vernünftigen Kräfte im Nationalrat die verbleibenden Differenzen im Stabilisierungsprogramm zumindest an den Bundesrat zurückwiesen.