Der SGB unterstützt die dazu im Rahmen dieser Vernehmlassung vorgeschlagene Revision des Waldgesetzes (WaG). Richtpreise schaffen Transparenz und ermöglichen so eine bedarfsgerechte Holzernte sowie eine kostendeckende Finanzierung der Waldbewirtschaftung. Indirekt haben sie damit auch eine positive Wirkung auf die Waldstabilität.
Wichtig ist aus Sicht des Gewerkschaftsbunds jedoch, dass mit dem neu vorgeschlagenen Artikel 41b WaG weder Mindest- noch Festpreise für Rohholz festgelegt werden und dass die als unverbindlich zu kennzeichnenden Richtpreise nur den Handel von Rohstoffen und Zwischengütern, nicht jedoch den Verkauf an EndkonsumentInnen betreffen.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.