Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt im Rahmen der Vernehmlassung ausschliesslich Stellung zu gewerkschaftlich relevanten Themen. Der SGB teilt mit dem Bundesrat die Auffassung, dass die Anforderungen an Zivilstandsbeamten und –beamtinnen schweizweit einheitlich geregelt werden sollte. Der SGB ist der Auffassung, dass das Vorhandensein des Schweizer Bürgerrechts keine verbindliche Voraussetzung für das Ausüben einer Funktion in der öffentlichen Verwaltung sein sollte. Daher spricht sich der SGB gegen eine Überführung des Erfordernisses des Schweizer Bürgerrechts für die Ausübung der Funktion eines Zivilstandsbeamten oder einer Zivilstandsbeamtin auf Gesetzesstufe aus und begrüsst die Streichung des Erfordernisses aus der Zivilstandsverordnung.
Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV)
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