Der Bundesrat hat Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung gegeben, die den ersten Schritt eines eines zweistufigen Vorgehens für eine Revision der Postgesetzgebung darstellen. Diese vorgezogenen Massnahmen sollen die finanzielle Last der Grundversorgung bis zum Inkrafttreten des revidierten Postgesetzes (zweiter Schritt) abfedern und damit die eigenwirtschaftliche Finanzierung der Grundversorgung temporär stabilisieren. Durch Herabsetzen der Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen sowie das Wiederaufheben der 2021 verschärften Regeln bei der Hauszustellung, sollen der Post betriebswirtschaftliche Optimierungen ermöglicht werden, was die Erbringung der Grundversorgung effizienter und effektiver machen soll. Gleichzeitig soll die Grundversorgung um den elektronischen Zahlungsverkehr und den digitalen Brief erweitert werden.
Während der SGB die Weiterentwicklung im digitalen Bereich unterstützt, lehnt er die geplanten Verschlechterungen im nicht-digitalen Bereich grossmehrheitlich ab. Dies betrifft insbesondere die geplante Senkung der Laufzeitvorgaben bei Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen.
Weitere Details zur Position des SGB finden Sie in der weiter unten verlinken Stellungnahme.