PostFinance: Raus aus dem Korsett des Verbots der Kreditvergabe, aber nicht rein in die Falle der Teilprivatisierung!

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Medienmitteilung

Die PostFinance ist ein systemrelevantes Finanzinstitut, ihre Zahlungsdienstleistungen sind für die Bevölkerung, aber vor allem auch für die Wirtschaft unverzichtbar. Was jahrelang gut funktionierte, wird wegen der anhaltenden Niedrigzinslage problematisch: Das Korsett des Verbots der Vergabe von Krediten und Hypotheken bedroht die PostFinance absehbar in ihrer Existenz. Das Jahresergebnis verschlechtert sich rapide, was mittelfristig den ganzen Postkonzern destabilisiert.

Der Bundesrat versucht nun den Befreiungsschlag, indem das Verbot aufgehoben wird. Der SGB begrüsst den Entscheid, wenn auch mit einigen Zweifeln, ob es der PostFinance im hart umkämpften Hypothekar- und Kreditvergabemarkt jetzt überhaupt noch gelingen kann, als „Latecomer“ eine Gewinnmarge zu erwirtschaften. Auch über grüne Konzepte verfügen mittlerweile fast alle Banken, wenn auch nicht alle gleichermassen glaubwürdig sind.

Den Versuch, das Korsett der PostFinance zu sprengen, ist es dennoch wert, denn ihr Grundversorgungsauftrag ist zu kostbar, als dass die Politik einfach zusehen dürfte, wie das Finanzinstitut immer mehr schwächelt. Es hängen direkt und indirekt sehr viele Arbeitsplätze daran, dass die PostFinance wieder gut aufgestellt werden kann.

Hingegen ist der SGB entschieden der Ansicht, dass die beabsichtigte Teilprivatisierung mit der Öffnung des Aktionariats nicht zielführend ist. Wo sich der Bundesrat mit dieser Weichenstellung einen sprudelnden Zufluss für die Eigenmittelbasis und grosszügigen Spielraum erhofft, befürchtet der SGB massiv mehr Druck auf eine Gewinnoptimierung und eine Gefährdung des Grundversorgungsauftrags. Beides würde die PostFinance auf dem neuen Weg belasten, aber keinesfalls stärken.

Die Zeiten sind enorm herausfordernd, das Ziel ist ein rascher, anhaltender Aufschwung der Wirtschaft. Jetzt das Risiko einzugehen, den Service public dieses systemrelevanten Finanzinstituts zu schwächen, wäre direkt fahrlässig.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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