Der SGB ist empört über die Absicht der PostCom, den Mindestlohn im Postmarkt ab Januar 2019 bei Fr. 18.27 festlegen zu wollen. Die Regulierungsbehörde ignoriert geltendes Recht und öffnet dem Lohndumping im boomenden Onlinehandel Tür und Tor.
Das Bundesgericht hat letztes Jahr entschieden, dass der Mindestlohn von Fr. 20.00 im Kanton Neuenburg rechtens ist. Daran haben sich alle Arbeitgeber im Kanton zu halten, auch dort tätige Logistikunternehmen. Dazu steht der Entscheid der PostCom in einem krassen Widerspruch, der nicht zu dulden ist.
Die prekären Arbeitsbedingungen und skandalös tiefen Löhne in den umliegenden Ländern bei den Onlinehändlern Amazon, Zalando etc. sind bekannt. Die ausländischen Onlinehändler sind auf einheimische Logistikunternehmen angewiesen, um ihre Ware in der Schweiz auszuliefern. Die PostCom hat die Pflicht und Aufgabe, dafür zu sorgen, dass hierzulande branchenübliche Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Stattdessen betreibt die PostCom nun staatlich legitimiertes Lohndumping! Denn tatsächlich sind die Löhne im hiesigen Postmarkt aktuell viel höher als der von der PostCom definierte Mindestlohn. Sogar der tiefste Lohn für einen ungelernten Fahrer/Zusteller beträgt bei einer 42-Stunden-Woche Fr. 22.30. Dies zeigt eine Studie, die PostCom selbst in Auftrag gegeben hat, die sie nun aber konsequent ignoriert. Denn auch die Arbeitszeit will die PostCom bei einer 44-Stunden-Woche festlegen. Auch dies entspricht nicht den aktuellen Gegebenheiten auf dem Postmarkt.
Mit ihrem Entscheid diskreditiert sich die PostCom. Sie unterläuft geltendes Recht. Ganz offensichtlich ist sie ihrem Auftrag nicht gewachsen. Der Bundesrat hat die Pflicht, hier korrigierend einzugreifen. Und zwar unverzüglich.