Post bleibt auf der Tagesordnung

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Verfasst durch Dore Heim

Räte verschieben Diskussion über Poststellenschliessungen

Eigentlich wollte der Ständerat in der Herbstsession über den Poststellenabbau diskutieren. Doch zwischenzeitlich hat Bundesrätin Leuthard eine Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung einberufen. Die zuständige Kommission der kleinen Kammer will jetzt deren Bericht abwarten.

Geplant war im Ständerat die Behandlung einer ganzen Reihe von Vorstössen zur Post. Zwei Standesinitiativen (Tessins und Wallis) wollen die rechtlichen Möglichkeiten von PostCom und Bevölkerung stärken, um sich gegen Postschliessungen zu wehren. Sie verlangen weiter eine Überarbeitung der Kriterien zur Erreichbarkeit von Postdienstleistungen und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Angestellten in Postagenturen. Diese beiden Standesinitiativen und fünf weitere Motionen werden nun verschoben.

Bericht noch diesen Herbst

Grund: Bundesrätin Leuthard hat eine vom BAKOM geleitete Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung einberufen. Damit reagiert die Bundesrätin auf den steigenden Unmut über den rasanten Abbau von Poststellen. Wenn es nach der Post geht, werden mittelfristig nur noch etwa 800 eigenbetriebene Poststellen mit dem kompletten Dienstleistungsangebot übrigbleiben. Der Bericht der Arbeitsgruppe soll noch in diesem Herbst vorliegen. Zudem werden dann auch die Ergebnisse einer Nutzerstudie publiziert. Erst danach will die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ihre Entscheide zu den Vorstössen fällen.

Digital, aber auch vor Ort präsent

Behandelt wird im Plenum aber wie geplant die Kommissionsmotion zur strategischen Poststellennetz-Planung. Der Bundesrat lehnt sie mit Verweis auf die Arbeitsgruppe und die Studie ab. Das soll den Ständerat aber keinesfalls davon abhalten, die Motion trotzdem zu überweisen. Denn Verwaltung und Bundesrat haben bisher nur abwehrend auf die Kritik am Abbau reagiert. Dabei ist die Sorge von Gemeinden und der Bevölkerung um die postalische Grundversorgung mehr als berechtigt. Mit Nostalgie hat das nichts zu tun. Man darf von einem bundesnahen Unternehmen mit Grundversorgungsauftrag verlangen, dass es die digitale Transformation schafft und gleichzeitig alle Möglichkeiten ausschöpft, um vor Ort präsent zu bleiben. Diesen Willen muss die Post erst noch unter Beweis stellen.

Dass der Nationalrat in der Sommersession beschlossen hat, der SBB bis 2020 die weitere Finanzierung der Drittverkaufsstellen zuzumuten, ist ein Indiz dafür, dass vielleicht nicht der Bundesrat, aber sehr wohl die ParlamentarierInnen den grossen Ärger über die bundesnahen Unternehmen zu hören bekommen. Die Motion zu diesem Moratorium kommt nun in den Ständerat, behandelt wird sie am 13. September.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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Reto Wyss
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