Pa. Iv. Gebührenregelung / Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

  • Kommunikation und Medien
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Die Materie ist für unsere Mitgliederverbände syndicom und SSM von grosser Bedeutung, weshalb diese eine gemeinsamen Vernehmlassungsantwort verfasst haben. Der SGB unterstützt mit der vorliegenden Antwort diejenige seiner Mitgliederverbände vollumfänglich. Den ungehinderten Zugang zu amtlicher Information erachten wir als ein wichtiges Gut für die Arbeit von Medienschaffenden und damit einer freien Gesellschaft. Für Medienschaffende hat sich das Öffentlichkeitsprinzip seit seiner Einführung beim Bund 2006 und bei den meisten Kantonen ab 1998 zu einem sehr wichtigen Arbeitsinstrument entwickelt.

Grundsätzliche Anmerkungen und Antworten im Detail finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s.u.).

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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