Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweiz über die vom Parlament in der Herbstsession 2025 beschlossene Revision des Zivildienstgesetzes ab. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) empfiehlt die Vorlage klar zur Ablehnung.
Die Revision des Zivildienstgesetzes sieht sechs Massnahmen vor, mit denen die Zulassungen zum Zivildienst um insgesamt rund 40 Prozent gesenkt werden sollen. Zu den zentralen Neuerungen gehören unter anderem eine Mindestanzahl von 150 Diensttagen beim Übertritt in den Zivildienst, strengere Vorgaben für die Planung von Zivildiensteinsätzen und der Ausschluss bestimmter Einsätze.
Das erklärte Ziel von Bundesrat und Parlament ist es vorgeblich, den Armeebestand zu sichern. Die Armee hat jedoch seit vielen Jahren mehr SoldatInnen als vorgeschrieben. Mit der Vorlage wird vielmehr der Zivildienst empfindlich geschwächt, ohne dabei die Armee wirklich zu stärken.
Gravierender Schaden im Pflege- und Umweltbereich
In gewissen Sektoren des Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesens sowie im Umwelt- und Naturschutz sind Zivildienstleistende heute subsidiär kaum wegzudenken. Eine Schrumpfung um 40 Prozent ist für diese Bereiche keine kleine Massnahme. Denn sie leiden heute ohnehin unter starkem Personalmangel. Die Folgen einer Annahme der Revision wäre eine weitere Verdichtung des Arbeitsalltags für das regulär beschäftigte Personal und eine Verschlechterung der Versorgungsqualität.
Salamitaktik statt echter Handlungsbedarf
Die Alarmstimmung um den Armeebestand ist nicht gerechtfertigt: Der Effektivbestand der Armee ist bereits heute grösser als gesetzlich vorgesehen und wächst weiter. Und die Anzahl der Zulassungen zum Zivildienst ist seit Einführung der sogenannten Tatbeweislösung im Jahr 2009 sehr stabil geblieben. Der Bundesrat bestätigte selbst, dass die Auswirkungen der Revision auf den Armeebestand eigentlich gar nicht prognostizierbar seien. Es fehlt damit jede sachliche Grundlage für einen derart radikalen Eingriff. Für die BefürworterInnen ist die Vorlage aber nur der erste Schritt. Denn geplant ist danach die Wiedereinführung der Gewissensprüfung und die Auflösung des Zivildienstes im Zivilschutz. Der Zivildienst wäre damit faktisch abgeschafft. Eine gefährliche Entwicklung, die bereits jetzt gestoppt werden muss.
Der SGB empfiehlt aus den genannten Gründen bei der Volksabstimmung am 14. Juni ein klares Nein zur Änderung des Zivildienstgesetzes.

