Nationalrat schiebt Güterbahn aufs Abstellgleis

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Verfasst durch Dore Heim

Gütertransportgesetz: eine Steilvorlage für den Strassentransport

Die Verlagerung des Gütertransports von der Strasse auf die Schiene ist nicht nur ein Gebot der ökologischen Vernunft, sondern im alpenquerenden Verkehr auch Verfassungsauftrag. Doch es steht schlecht um diese Verlagerung. Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes wollte der Gesetzgeber bessere Bedingungen für den Gütertransport auf der Schiene schaffen, ihn gegenüber der Strasse konkurrenzfähiger und ganz allgemein effizienter machen. Dies jedenfalls war in den Erläuterungen zum Gesetz zu lesen.

Und dies täte bitter Not, angesichts des Booms, den der Gütertransport erlebt. Denn zum einen wird kaum mehr Ware für längere Zeit gelagert, zum anderen verzeichnet der Versandhandel seit Jahren enorme Zuwachsraten, eine Trendumkehr ist nicht in Sicht. Und hier hat der Strassengüterverkehr die Nase vorn: Er ist auf kurzfristige Buchungen ausgerichtet und eignet sich für kleine Gütermengen. Die Branche setzt im inländischen Gütertransport mittlerweile auch für den kompletten Transportweg vermehrt kleine Lastwagen ein und kann so das Nachtfahrverbot umgehen (Nachtexpress). Soll der Transport per Bahn hier nicht marginalisiert werden, bräuchte es tatsächlich eine gezielte Förderung, um die Wettbewerbsnachteile auszugleichen.

Schon die Vorlage des Bundesrats vermochte den Bahntransport kaum zu fördern. Der Nationalrat hat nun aber den Gesetzeszweck unter dem Strich in sein Gegenteil gekehrt und den Schienengüterverkehr massiv geschwächt: Ein Verlagerungsziel von der Strasse auf die Schiene hatte keine Chance, dafür soll der Schienengüterverkehr künftig eigenwirtschaftlich sein. Die Ratsmehrheit will nicht einsehen, dass der Schienentransport Teil des Service public ist. Ganz im Gegenteil: Die SBB sollen künftig von der Aufgabe des Gütertransports befreit sein und - dies war der finale Schlag gegen den Schienengüterverkehr - SBB Cargo soll aus dem Unternehmen herausgebrochen werden.

Bundesrätin Doris Leuthard beteuerte zwar, dass die SBB auch ohne gesetzlich verankerten Auftrag weiterhin in der Pflicht stünden, Güter zu transportieren. Und der Zürcher FDP-Nationalrat Beat Walti belehrte die ablehnende Ratsminderheit, dass mit der Auslagerung von SBB Cargo die Effizienz gesteigert werden solle, dies aber nicht Privatisierung bedeute. Angesichts der Tatsache, dass laut Gütertransportgesetz der Schienengütertransport künftig rentieren muss, wirken solche Aussagen ziemlich dreist.

Zwar gab es auch einige wenige positive Entscheide des Nationalrats. Dazu zählen beispielsweise die Erhöhung des Rahmenkredits für die Umschlaganlagen oder die Netznutzungspläne für den Schienentransport. Doch diese Positivpunkte machen die Rückschläge bei weitem nicht wett. Die Mehrheit des Nationalrats hat es mit tatkräftiger Hilfe des Departements Leuthard geschafft, aus einem Gesetz, das als Förderung für den Schienengütertransport angepriesen wurde, eine Steilvorlage für den Strassentransport zu machen!

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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Reto Wyss
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