Nationalrat: Bundesrat soll bei Post eingreifen!

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Verfasst durch Dore Heim

Sommersession Nachlesen

In der Sommersession gab es im Nationalrat schwergewichtige Service public-Debatten. Ein kommentierender Blick zurück.

Die grosse Kammer behandelte einige Vorstösse zur Post. Der rasante Abbau bei den Poststellen stösst auf Unverständnis. Eine Motion der KVF-N zur Postgesetzgebung (17.3012) verlangte eine Überarbeitung der Erreichbarkeitskriterien. Sie fordert zudem, dass die Postagenturen alle Dienstleistungen der Post anzubieten hätten, also auch Massensendungen annehmen und den kompletten Zahlungsverkehr abwickeln müssten. Und die Agenturen sollen kostendeckend für diese Dienstleistungen entschädigt werden. Diese Motion wurde vom Nationalrat mit einem überragenden Mehr von 172 zu 13 Stimmen (4 Enthaltungen) angenommen. Ebenfalls angenommen wurden zwei Motionen von NR Viola Amherd zur Anpassung der Kriterien und zu mehr Transparenz der Post. Doris Leuthard, die zuständige Departementsvorsteherin, gab sich in der Debatte zwar unbeirrt. Die Post gewährleiste einen hervorragenden Service, der seinesgleichen in Europa suche. Aber so ganz kann auch sie sich dem Druck nicht entziehen, denn sie hat für den Herbst nun eine Studie des UVEK zum Kriterium "eine Poststelle pro Raumplanungsregion" angekündigt.

Der sichtbare Gesinnungswandel bei der Ratsmehrheit ist nicht zuletzt auch ein Erfolg von syndicom. Die Gewerkschaft lobbyiert seit Monaten gegen die Poststellenschliessungen. Und sie sorgt für Transparenz, indem sie auf ihrer Website aufzeigt, wo Poststellen gefährdet sind.

Unterstützung der einheimischen Wasserkraft: zurück an die Absenderin

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) wollte, dass das Plenum im Rahmen der Beschlüsse zum Stromnetz auch noch eine Unterstützungsmassnahme für die Wasserkraft absegne. Die Elektrizitätsunternehmen hatten im Vorfeld in der Kommission offensichtlich die Mehrheit davon überzeugt, dass es zur Rettung der einheimischen Stromressource schon 5 nach 12 ist. Es war beabsichtigt, das Stromversorgungsgesetz StromVG so abzuändern, dass die EndverbraucherInnen im gebundenen Markt nur noch mit Strom aus Wasserkraft beliefert worden wären. Davon versprach man sich eine konkrete Unterstützung der Produzenten - und gleichzeitig eine Glättung der Wogen um den Wasserzins.

Zuvor hatte es der Ständerat mit dem Ansatz versucht, dass die Energieversorger die kleinen Endkunden konsequent nur mit eigenproduziertem Strom beliefert hätten (aus Wasserkraft, aber auch aus Atomkraft), von den Preisvorteilen des billigen Marktstroms hingegen nur die Grosskunden profitiert hätten. Das Modell war von der Mehrheit der UREK-N als teurer und dann nicht mal grün verworfen worden. Nun hat aber auch ihr Konzept die Hürde der Ratsmehrheit nicht geschafft und geht zurück an die Absenderin. Die Kommission wird vermutlich als erstes mehr Kostentransparenz bei den Produzenten einfordern. Die Einschätzungen zur Profitabilität der Wasserkraft liegen effektiv sehr weit auseinander. Der Bundesrat wird demnächst einen Vorschlag für einen modifizierten Wasserzins bringen, ein Vorhaben, dem die Bergkantone mit Sorge entgegenblicken. Für die strukturschwachen Regionen in Graubünden und im Wallis sind die Einnahmen aus dem Wasserzins existenziell.

Die Differenzen beim Gesetzesentwurf zum Um- und Ausbau der Stromnetze gehen wieder in den Ständerat. Es handelt sich dabei schwergewichtig um Fragen zu den intelligenten Stromzählern: Wer soll die Kosten tragen und: Soll der Einbau und Unterhalt dieser "smart meters" den Verteilnetzbetreibern vorbehalten bleiben?

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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Reto Wyss
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