Keine Lösung beim Rückzug der Post aus der Grundversorgung

  • Post
Vernehmlassungen
Verfasst durch Dore Heim

Der SGB nimmt im Vernehmlassungsverfahren kritisch Stellung zur Änderung der Postverordnung und den neuen Erreichbarkeitsvorgaben.

Wir stellen fest, dass das UVEK nicht die Absicht hat, den rasanten Abbau der Dienstleistungen der Post aufzuhalten. Der erläuternde Bericht äussert sich positiv zu den Postagenturen, die von heute 970 auf bis zu 1400 bis Ende 2019 ausgebaut werden sollen. Der Abbau an Poststellen wird demnach ungebremst weiterverfolgt - trotz der Kritik von Bevölkerung und Gewerbe.

Gewerkschaftliche und politische Forderungen, die u.a. die Gleichbehandlung des Agenturpersonals, eine sozialpartnerschaftliche Absicherung der Arbeitsbedingungen und eine kostendeckende Entschädigung der Agenturen fordern, werden schlicht ignoriert. Das ist nicht akzeptabel. Die eigentlichen Probleme, die sich durch den Rückzug der Post aus der postalischen Grundversorgung ergeben, werden mit dieser Vorlage nicht angegangen.

Es geht übrigens auch um die Bedürfnisse der KMU, für die die reduzierten Dienstleistungen der Agenturen problematisch sind. Die Rückzugsstrategie der Post bedeutet einen qualitativen Einbruch im Service public in der Schweiz. Daran ändern die in dieser Revision vorgeschlagenen Korrekturen nichts.

Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird mit diesem Revisionsentwurf nichts getan. Der SGB besteht darauf, dass Firmen, die im Auftrag der Post Grundversorgungsaufgaben übernehmen, zwingend einem GAV unterstellt sind. Es kann nicht sein, dass die Post als bundesnahes Unternehmen und der Bund als Eignerin sich hier aus der Verantwortung stehlen.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
Top