Keine Änderung der Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Wasserkraft

  • Energie und Umwelt
Vernehmlassungen
Verfasst durch Dore Heim

Vernehmlassungsantwort zur Pa.Iv. Rösti (16.452 n) - Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspei-cherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Wasserkraft ist mit gut 60% Anteil an der einheimischen Stromerzeugung von zentraler Bedeutung für die Stromversorgung in der Schweiz. Dies bleibt auch so bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050. Mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative sollen die Umweltstandards bei Konzessionsverlängerungen gesenkt werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sieht für die gewünschte Neuregelung keine Rechtfertigung, da mit jeder Konzessionserneuerung die technischen Eingriffe in Landschaft und Umwelt für weitere Jahrzehnte (meistens 80 Jahre) fortgesetzt und die schädigenden Auswirkungen immer irreversibler.

Beim Minderheitsantrag würden sich Massnahmen nicht mehr am Ausgangszustand vor Erstellen einer Kraftwerksanlage orientieren müssen, sondern laut erläuterndem Bericht nur mehr «am heute vorhandenen ökologischen Potenzial im Gebiet der Anlagen». Die Umweltverbände befürchten, dass das zu einer Schwächung der heute geltenden Verpflichtung für Kraftwerksbetreiber führen. Der SGB schliesst sich dieser Einschätzung an und lehnt deshalb auch den Minderheitsantrag ab.

Weitere Informationen in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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