Ja zum RTVG, Ja zum Service public

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Gerecht, schlank, günstig und nützlich: Vom neuen Radio- und Fernsehgesetz profitieren alle

Radio und Fernsehen sind ein gewichtiger Teil des Service public. Gerade in der vielsprachigen Schweiz trägt ein gutes Angebot in allen Sprachregionen wesentlich zum nationalen Zusammenhalt bei. Die SRG und die lokalen Radio- und Fernsehsender mit Informationsauftrag berichten und informieren über das lokale und nationale Geschehen. Davon profitiert die ganze Gesellschaft. Für die Erfüllung ihres Informationsauftrags bekommen Radio und Fernsehen Gebührengelder. Das ist ebenso unumstritten wie die Tatsache, dass Bevölkerung und Wirtschaft einen Beitrag zu diesem Service public leisten sollen, weil auch beide davon profitieren.

Bisher mussten diejenigen Haushalte und Unternehmen Radio- und Fernsehgebühren bezahlen, die über ein betriebsbereites Gerät verfügen. Mit der Entwicklung der digitalen Technik und des Internets können wir heute überall und mit allen möglichen Geräten Radio hören oder fernsehen: Handy, Tablet, Computer etc. Fast alle besitzen solche Geräte, doch nicht alle melden sich an und zahlen für ihren Medienkonsum. Das ist ungerecht und führt dazu, dass die Rundfunkfinanzierung mittelfristig wegbricht.

Hier schafft die geräteunabhängige Radio- und Fernsehgebühr Abhilfe. Sie ist gerecht, modern, schlank, günstig, sozial, wirtschaftsfreundlich und nützlich. Gerecht, weil die Gebühren auf mehr Schultern verteilt werden, auch Schwarzseher und Schwarzhörerinnen werden in die Pflicht genommen. Modern, weil der Abschied von einer geräteabhängigen Gebühr den Entwicklungen der Kommunikationstechnologie Rechnung trägt. Schlank, weil die lästigen Kontrollen und die Jagd auf Schwarzseher wegfallen, ebenso das An- und Abmeldungsprozedere bei einem Umzug. Günstig, weil der bürokratische Aufwand und die Verwaltungskosten sinken. Davon profitieren wir alle: statt heute 462 Franken wird die Rundfunkgebühr in Zukunft nur noch 400 Franken pro Jahr kosten.

Schliesslich hat die geräteunabhängige Gebühr auch eine soziale Komponente, weil nämlich von ihr befreit ist, wer Ergänzungsleistungen zu AHV oder IV bezieht oder in einem Heim wohnt. Wirtschaftsfreundlich ist die Gebühr, weil 75 Prozent aller Firmen in Zukunft gar nichts bezahlen müssen, weitere 9 Prozent weniger als bisher.

Unbestritten ist schliesslich der Nutzen von Rundfunkgebühren: Sie sichern die Vielfalt und Unabhängigkeit der öffentlichen und privaten elektronischen Medien. Das ist wichtig, denn Radio und Fernsehen leisten nicht nur einen bedeutenden Beitrag für den Zusammenhalt der vier Sprachregionen, sondern auch zur politischen Meinungsbildung. Ohne die neue Regelung bliebe alles beim Alten, Radio und Fernsehen würden geschwächt, und zwar nicht nur die SRG-Angebote, sondern auch die privaten Sender. Ein Ja sollte uns am 14. Juni deshalb nicht schwerfallen.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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