Medienpolitik wird einen Schwerpunkt dieser primär von den Bundesratswahlen geprägten Herbstsession bilden. Der Nationalrat wird über "No Billag" und über Motionen befinden. Diese Entscheide werden das neue Mediengesetz prägen.
Der Nationalrat behandelt in dieser Session zahlreiche Vorstösse zur SRG und die "No-Billag"-Volksinitiative. Eine deutliche Mehrheit seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) beantragt Ablehnung der Initiative. Verworfen wurde auch, allerdings weniger eindeutig, ein direkter oder indirekter Gegenvorschlag. Damit dürfte im Plenum ein Gegenentwurf kaum eine Chance haben. Da der Nationalrat Zweitrat ist, könnte die Abstimmung schon im Frühjahr 2018 stattfinden. Es wäre ein Segen, wenn dieser ideologische Klotz von den Schienen wäre. Damit wäre der Weg dann wirklich frei für die Diskussion zum neuen Mediengesetz, das aktuell im BAKOM vorbereitet wird.
Konzessionen beschränken?
Eine Motion der KVF-N bezweckt eine Aufhebung der restriktiven Regelung, nach der ein Veranstalter maximal Konzessionen für zwei TV-Sender und zwei Radios erwerben kann. Der Bundesrat signalisiert zwar grundsätzlich Offenheit gegenüber der Abschaffung der starren Regel, lehnt die Motion aber dennoch ab. Eine Vergrösserung des Versorgungsgebiets würde nicht zu mehr Stabilität für die Veranstalter führen. Schon heute würden regionale TV-Programme via Kabel über ihr definiertes Versorgungsgebiet hinaus verbreitet, mittels Internet seien sie gänzlich grenzenlos, und trotzdem könne hochstehende Information nicht über den Markt refinanziert werden. Durch die Aufhebung von definierten Versorgungsräumen würde sich das Problem verschärfen, dass via Gebühren das gleiche Versorgungsgebiet doppelt finanziert wird. Der Bundesrat lehnt deshalb die Motion ab, will aber die Frage im Rahmen des neuen Mediengesetzes angehen. Der SGB unterstützt die Ablehnung der Motion. Die Aufhebung der Restriktion rettet die Medienvielfalt nicht. Zweifelsohne käme sie den AZ-Medien entgegen, aber das ist nicht wirklich zielführend.
An der SRG suckeln?
Eine weitere Motion der überaus rührigen KVF-N verlangt von der SRG, regionale Veranstalter von ihrem Programm profitieren zu lassen. Die, so der Gedanke dahinter, haben niemals die finanzielle Kapazität der SRG, um selbst hochstehende Sendungen zu produzieren. Sie sollten aber "niederschwellig", demnach nicht einfach gratis, die Produkte der SRG weiterverwenden dürfen. Dieses "shared content"-Modell sei besonders attraktiv bei Informationssendungen. Die nach Vorstellung der KVF-N aber nicht einfach bloss integral auf dem regionalen Sender nochmals ausgestrahlt würden, sondern auch nur in Teilen für eine Zweitausstrahlung genutzt werden sollen. Eine Minderheit der KVF-N lehnt die Motion ab, da sie für eine Vielfalt der Berichterstattung keinerlei Mehrwert bringt, dafür aber viel urheberrechtliche Fragen aufwirft. Der Bundesrat hingegen will das "shared content"-Modell im neuen Mediengesetz berücksichtigen. Vermutlich soll damit Druck von der SRG weggenommen werden. Der SGB teilt hingegen die Einschätzung der ablehnenden Minderheit der KVF-N. Um dem Missbrauch nicht Tür und Tor zu öffnen, muss ein "shared content"-Modell sehr detailliert geregelt sein. Da wird viel an Erwartung in das neue Mediengesetz gesteckt.
Swiss Pop beerdigen?
Dann will die KVF-N der SRG auch Zügel anlegen. Per Postulat will sie die Anzahl der Fernseh- und Radiosender einschränken. Der Kommissionsmehrheit sind insbesondere die beliebten (werbefreien) Spartensender Radio Swiss Jazz, Swiss Pop und Swiss Classic ein Dorn im Auge. Der Bundesrat ist bereit, auch dieses Postulat mit Blick auf das neue Mediengesetz entgegenzunehmen. Der SGB findet das falsch. Auch der Bundesrat scheint sich primär vom unmittelbaren Ziel leiten zu lassen, jetzt Druck wegzunehmen. Damit wird die Latte für das neue Mediengesetz sehr hoch gelegt. Dieses sollte aber nicht die Anliegen diverser Anspruchsgruppen bedienen, sondern einen hochwertigen Service public im digitalen Zeitalter sichern.
Kooperation umstritten
Auch im Ständerat werden Vorstösse zur SRG behandelt, so etwa die von der KVF-S einstimmig beschlossene Motion zur Gewährleistung der Medienvielfalt. Diese will im neuen Mediengesetz die Grundlage für Kooperationen der SRG mit anderen Anbietern schaffen. Kooperationen, die die Meinungs- und Angebotsvielfalt stärken. Da kann man nicht dagegen sein. Der Bundesrat aber schon, er lehnt die Motion ab.