Forschung, Arbeitsplätze, Kostenverteilung

  • Energie und Umwelt
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Verfasst durch Dore Heim, geschäftsleitende Sekretärin des SGB

Sessionsvorschau: Energiethemen in beiden Räten

Beide Räte greifen in der Frühjahrssession diverse Aspekte der Energiewende auf. Neben ökologischen und versorgungspolitischen Fragen werden auch soziale aufgeworfen.

Aktionsplan "Koordinierte Energieforschung Schweiz"

Die Kosten der Energiewende sind nur unscharf zu beziffern. Der grösste Kostenfaktor nebst der Stilllegung und dem Rückbau der Atomkraftwerke ist der Netzumbau und -ausbau. Je schneller die technologische Entwicklung hinsichtlich Speicherung vorangetrieben wird, desto geringer werden diese Kosten ausfallen. Der SGB spricht sich deshalb dafür aus, eine anwendungsorientierte Energieforschung, die auf Produktions-, Netz- und Speicherungstechnologien fokussiert, zu stärken. Der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, da sie die Brücke zwischen Privatwirtschaft und Forschung schlägt.

Die Ausbildung in MINT-Berufen (Produktions-, Netz- und Speicherungstechnologien), in Energieberatung und -sanierung muss forciert und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und KMU gestärkt werden. Nicht vergessen gehen darf, dass auch in die Ausbildung in technischen Berufen auf höherer Stufe investiert werden muss. Es braucht für die Energiewende auch in diesem Bereich dringend Nachwuchs.

Die Schweiz darf die Chance nicht verpassen. Sie verfügt über ausgezeichnete Lehrgänge an technischen Hochschulen und europaweit über die besten Infrastrukturen in Logistik, Recycling-Wirtschaft, Verkehr und Energie. Eine koordinierte Energieforschung vermeidet kostspielige Fehlinvestitionen und schafft qualifizierte Arbeitsplätze in der Energiewende.

Dieser Aktionsplan, der Massnahmen für die Jahre 2013-2016 enthält, wird am 7. März im National-, am 13. März im Ständerat diskutiert.

Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)

Der SGB unterstützt die Zielsetzung der Initiative. Die Energiestrategie des Bundesrats ist in einem ganz entscheidenden Punkt keine Alternative zu dieser Initiative, da die bundesrätlich gesetzten Zielwerte für den Zubau von erneuerbarer Energie zu tief sind. Je länger die AKW betrieben werden, desto mehr werden sie zum Hochrisikofaktor. Der Ausstieg ist nur möglich, wenn die Zielwerte für erneuerbare Energien in zeitlich kürzeren Etappen und ehrgeiziger gesetzt werden als in der Energiestrategie. Das Potenzial der Photovoltaik muss sehr viel stärker genutzt werden, die Gestehungskosten entwickeln sich laufend nach unten, und die Produktionsanlagen stellen nur geringfügige Eingriffe in die Natur dar und sind gesellschaftlich akzeptiert. Soll die Energiewende gelingen, muss auch der Energieverbrauch gedrosselt werden. Nichts ist hier effizienter als klare verbindliche Verbrauchsvorschriften für Geräte, Fahrzeuge und Maschinenanlagen.

Zweifelsohne werden Energiesanierungen und der Zubau von erneuerbaren Energien im Inland neue Arbeitsplätze generieren und eine Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften auslösen. Es muss aber auch aktiv dafür gesorgt werden, dass die Energiebranche während der Energiewende ein attraktiver Arbeitsmarkt bleibt, denn bereits heute werden da Arbeitsplätze abgebaut. Davon betroffen sind jetzt Fachleute im Netzunterhalt, die in Kürze wieder dringend gebraucht werden. Der SGB fordert deshalb für die gesamte Branche einen Gesamtarbeitsvertrag, der die Arbeitsbedingungen qualitativ absichert.

Die von der SP eingereichte Volksinitiative wird am 12. März im Nationalrat diskutiert.

 

Grossverbraucher entlasten I?

Der SGB befürwortet den zügigeren Zubau von erneuerbaren Energien, der mit einer Erhöhung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) möglich wäre, fordert aber ganz klar eine Beschränkung der Vergütungslaufzeit auf ca. 10 Jahre und ein dynamisches Anpassen der Vergütungssätze an die Gestehungskosten. Es braucht eine faire Vergütung, aber keine Gewinngarantie bei Kosten, die die Allgemeinheit über den Strompreis trägt. Die Energiewende ist nur dann ökonomisch und sozial tragbar, wenn ihre Kosten auf alle Endverbraucher möglichst fair verteilt werden. Der SGB lehnt deshalb eine grosszügige Befreiung der Unternehmen von den Zuschlägen auf dem Strompreis strikte ab. Gerechtfertigt ist dies nur bei energieintensiven Unternehmen, denen aus den Stromkosten Wettbewerbsnachteile erwachsen.

Die Parlamentarische Initiative Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher wird am 14. März im Nationalrat behandelt.

 

Grossverbraucher entlasten II?

Eine Motion Fournier möchte die Grossverbraucher von den Netznutzungskosten entlasten, eine weitere Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) den Zuschlag für die Einspeisevergütung für die gesamte Industrie auf 0.45 Rp. begrenzen. Beide Vorstösse zielen darauf ab, einen grossen Kreis von Unternehmen von den Kosten der Energiewende zu befreien. Der SGB warnt davor, Fehler aus Deutschland zu wiederholen, wo genau das gemacht wurde. Effekt war, dass der Stromverbrauch für Haushalte am Ende des Monats zu einer existenziellen Belastung wurde. Diskutiert wird in Deutschland aktuell über einen Sozialtarif für Strom. Eine solche Entwicklung ist zu vermeiden, sie leistet einer Entsolidarisierung Vorschub.

Die Energiewende wird hohe Kosten im Umbau und Ausbau der Netze verursachen. Finanziert wird die Infrastruktur über den Strompreis, den die Endverbraucher bezahlen. Das Netznutzungsentgelt in der Schweiz ist schon heute sehr unterschiedlich, Haushalte und kleine Gewerbebetriebe bezahlen doppelt so viel wie Grossverbraucher. Umso wichtiger ist es, die künftig anfallenden Kosten fair zu verteilen.

 

Die Motionen Fournier Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsleitungsnetzes. Kostenteilung und UREK-N Eine moderate KEV für die Industrie werden am 19. März im Ständerat behandelt.

 

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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