Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) stellt erfreut fest, dass der Bundesrat mit dem aktuellen vorgelegten Entwurf über ein "Bundegesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise" aus der vergangenen Abstimmungsniederlage die richtigen Lehren gezogen und darauf aufbauend schnell eine umfassende neue Vorlage über ein E-ID-Gesetz ausgearbeitet hat. Absolut zentral dabei ist erstens, dass der Staat mit dem neuen Gesetz alleiniger Herausgeber der E-ID werden wird.
Die neue Vorlage genügt überwiegend auch den wichtigen Forderungen der Parlaments-Motionen, welche für eine neue E-ID insbesondere die drei Grundsätze der Datensparsamkeit, der dezentralen Datenspeicherung sowie des Datenschutzes durch Technik («privacy by design») festlegen. Ausserdem ist entscheidend, dass dieser Vorwentwurf auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene massgebend berücksichtigt.
Trotz dieser grundsätzlich wohlwollenden Zustimmung zur neuen Vorlage, erachtet der SGB den Schutz der Persönlichkeit und der Personendaten im vorliegenden Gesetzesentwurf als noch unzureichend umgesetzt. Die detaillierte Stellungnahme im Volltext findet sich auch unten verlinkt. Darin finden sich auch weitergehende Forderungen und Hinweise.