Bundesrat will Arbeitnehmerschutz schwächen

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Vernehmlassungen

Der SGB zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes

Der Bundesrat will mit der vorliegenden Teilrevision des FMG die Pflicht für die Unternehmen aufheben, branchenübliche Arbeitsbedingungen einzuhalten. Der SGB lehnt ein solches Laisser faire bei den Arbeitsbedingungen entschieden ab.

Der Bundesrat argumentiert mit der technologischen Entwicklung, die es Fernmeldeunternehmen heute möglich mache, ihre Dienstleistungen in der Schweiz anzubieten, ohne dass sie ihren Geschäftssitz in der Schweiz haben müssen. Diese könnten sich der Meldepflicht entziehen und seien deshalb auch nicht zu kontrollieren. Das nimmt der Bundesrat zum Vorwand, um sämtliche Vorgaben für alle Fernmeldeunternehmen aufzugeben. Heute gilt: die Unternehmen müssen die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten (Art. 6c FMG). Zudem müssen sie eine angemessene Anzahl Lehrstellen anbieten (Art. 6d FMG).

Der SGB lehnt die Schwächung des Arbeitnehmerschutzes entschieden ab. Es ist unverständlich, wieso der Bundesrat eine solch kontraproduktive Aktion lanciert, die eine gefährliche Abwärtsspirale in Gang setzen würde. Der Gesetzesartikel hat sich nämlich sehr wohl bewährt, und er bleibt zentral. In diversen Unternehmen konnten Gesamtarbeitsverträge (GAV) abgeschlossen werden. Aber es gibt keinen allgemeinverbindlichen GAV und weiterhin eine Fülle von kleinen Unternehmen ohne verankerte Sozialpartnerschaft. Deshalb bleibt der Gesetzesartikel ein Garant gegen unfairen Wettbewerb und Lohndumping. Denn der Kostendruck in dieser dynamischen Branche ist aufgrund laufender Investitionen und anhaltenden Preisdrucks weiterhin hoch. Die Arbeitsbedingungen sind stets gefährdet.

Die Streichung des Artikels 6 widerspricht auch allen Erkenntnissen, dass es eine Stärkung von flankierenden Massnahmen zum Arbeitnehmerschutz in den Infrastrukturbranchen braucht. Ob Verkehr, Logistik oder Kommunikation - der Druck aus dem europäischen Umfeld ist hoch und das Lohnniveau in der Schweiz muss abgesichert bleiben.

Der SGB setzt sich auf allen politischen Ebenen für eine Stärkung des flankierenden Schutzes der Arbeitsbedingungen ein. Das kürzlich erfolgte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Dumpinglöhnen beim Güterunternehmen Crossrail bestätigt diese Haltung.

Auskünfte

Dore Heim, SGB-Zentralsekretärin, 079 744 93 90

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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