Der bundesrätliche Bericht zum Service public der SRG spielt sehr auf Zeit. Er wurde im Juni publiziert und wird in der Herbstsession vom Ständerat behandelt.
Dem Bericht gingen breite Hearings der eidgenössischen Medienkommission EMEK voraus, die ihre Schlussfolgerungen bereits im letzten Dezember präsentierte. U.a. befand sie, es brauche eine staatsunabhängige Regulierungsbehörde, die sich mit den Fragen der Medienkonvergenz auseinandersetze. Denn es ist gar nicht mehr möglich, eine Medienpolitik zu betreiben, die sich ausschliesslich mit dem Rundfunkbereich oder dem Printmedienmarkt befasst und darüber hinaus ignoriert, dass auch Telekommunikationsunternehmen längstens im Mediengeschäft tätig sind. Der Bundesrat ist demgegenüber der Ansicht, dass es keine neue Regulierungsbehörde braucht und er spielt im gesamten Bericht auf Zeit. Die Konzession der SRG läuft Ende 2017 aus, sie und auch die der privaten elektronischen Medien sollen nach Willen des Bundesrats vorerst ohne Änderungen verlängert werden. Vage in Aussicht gestellt wird ein neues Gesetz zu elektronischen Medien, an dem die Arbeiten nach der Abstimmung zu "No Billag" beginnen sollen. "No Billag" wird allerdings mit keinem Wort erwähnt, auch das umstrittene Vermarktungsprojekt "Admeira" von SRG, Swisscom und Ringier findet im Bericht nicht statt. Mit dieser eigenartigen Vogel-Strauss-Politik frustriert der Bundesrat die BefürworterInnen eines starken medialen Service public und bietet den Gegnern die beste Plattform um der Debatte gleich zu Beginn ihren Stempel aufzudrücken.
Gegner beginnen Messer zu wetzen
Die Entscheide der KVF-N vom 30. August, die deren Präsidentin Natalie Rickli eine Medienkonferenz wert war, zeigen die Stossrichtung auf: Für die SRG-Konzession soll es künftig eine duale Kompetenz geben - das Parlament würde über eine Rahmenkonzession beschliessen, der Bundesrat nur noch über eine Betriebskonzession. Ausserdem fordert die Kommission vom Bundesrat bis Ende Jahr einen Zusatzbericht, welcher detailliert die Leistungen der SRG und die der Privaten aufzeigt (Subsidiaritätsprinzip). Und mit grossem Mehr hat die KVF-N beschlossen, Online-Werbung für die SRG auch nach 2018 verhindern zu wollen. Nur in einem Punkt folgt die Kommission einem ursprünglichen Vorschlag der EMEK: es soll eine unabhängige Aufsichtsbehörde geschaffen und deren Zusammenführung mit der Aufsicht im Fernmeldewesen geprüft werden.
Im Ständerat dürfte das Bewusstsein grösser sein als im Nationalrat, dass die SRG mit ihren journalistischen Leistungen für alle Landesteile unverzichtbar ist. Und die Lobby der Gegnerschaft ist nicht ganz so penetrant vertreten. Man darf froh sein, dass der Ständerat nun in die Debatte eingreift.