Der SGB spricht sich explizit gegen "Mobility-Pricing" – im Sinne der Definition des Bundesrates – im öffentlichen Verkehr aus und lehnt konsequenterweise auch entsprechende Pilotprojekte ab. Klar eingegrenzte Pilotprojekte ausschliesslich im Bereich des motorisierten Individualverkehrs in einer stark belasteten Agglomeration ohne unverhältnismässige Systemkosten, ohne unerwünschte Nebenwirkungen (Ausweichen auf andere Strassen) und bei Gewährleistung höchster Datenschutzanforderungen sind für uns allenfalls vorstellbar, sofern der ÖV gleichzeitig gut ausgebaut ist. In der unten verlinkten Vernehmlassungsantwort nimmt der SGB detailliert Stellung.
Bundesgesetz über Pilotprojekte zu "Mobility-Pricing"
- Energie und Umwelt