Der SGB begrüsst die Absicht des Bundesrats, multimodale Mobilitätsdienstleistungen zu fördern. Die prognostizierte Verkehrszunahme der kommenden Jahrzehnte macht deutlich, wie dringlich die Verlagerungspolitik bleibt. Dafür muss die Attraktivität des öV gestärkt werden. Eine Schwächung des öV oder gar ein Abbau des öV (Rückzug aus der Fläche) zugunsten von Angeboten mit privater Gewinnabschöpfung lehnen wir klar ab.
Errungenschaften bewahren, Kooperationen ausbauen
Die Herausforderung wird also sein, die Errungenschaften des gut funktionierenden öffentlichen Verkehrs zu stärken, indem weitere Anbieter auf diesen aufbauen können, ohne dass die bewährten Angebote unter Druck geraten. Die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Arbeitsbedingungen in den öV-Unternehmen sind ein Garant für die Qualität der Angebote. Der direkte Verkehr im Sinne von «eine Reise – ein Ticket» sowie der Taktfahrplan mit den Anschlüssen in die Regionen sind die weiteren Grundlagen des Erfolgskonzepts des öV in der Schweiz.
Voraussetzung dafür waren und sind gesetzliche Vorgaben und eine enge Kooperation und Koordination der verschiedenen Anbieter. Neue Anbieter müssten sich nun zum Nutzen der Kundschaft in dieses Zusammenspiel einbringen können und die bewährten Regeln befolgen. Dazu gehören unbedingt auch Gesamtarbeitsverträge, die faire Arbeitsbedingungen gewähren – Grundlage für einen sicheren Personentransport. Diese Standards haben für alle Mobilitätsunternehmen zu gelten.
Der SGB schätzt die bestehende Kooperation der Anbieter im Direkten Verkehr und auf der NOVA-Plattform als eine positive und ausbaufähige Piste ein. Innovative Projekte von neuen Anbietern, die diese Koordination und Kooperation vertiefen, sind grundsätzlich zu begrüssen.
Regeln haben auch für neue Mobilitätsvermittler zu gelten
«Gleich lange Spiesse für alle Anbieter» ist eine zentrale Forderung, will man nicht den gegenteiligen Effekt auslösen, dass nämlich NutzerInnen vom öV auf private Plattformangebote umsteigen. Die hohe Flexibilität und tiefen Preise dieser Angebote sind ein enormer Wettbewerbsvorteil gegenüber dem öV.
Deshalb lehnen wir auch die Idee ab, dass Privaten einseitig der ungehinderte Zugang zum Vertriebssystem der öV-Anbieter gewährt werden soll, damit diese dann in Bündelungsangeboten auch öV-Tickets in freier Preisgestaltung verkaufen könnten. Das gefährdet den Service public im Kern, denn es würde die bestehenden öV-Angebote mit regulierten Preisen aushebeln!
Der erläuternde Bericht verkennt oder verdrängt in dieser Frage die Realität: Die öV-Anbieter stehen heute alle unter grossem Kostendruck, der sich ganz unmittelbar in Personalabbau und einer Verschlechterung der Arbeits-bedingungen äussert. Die Plattformökonomie (Uber, airbnb, Amazon) ist hingegen problemlos in der Lage, auf Jahre hinaus Wagniskapital in Mobilitätskonzepte zu stecken um auf die überaus kostbaren Daten zugreifen zu können, die die VerkehrsnutzerInnen täglich als breite Spur hinterlassen.
Datenhoheit und Datenschutz im Service public hat hohe Priorität
Der ökonomische Wert der personenbezogenen Daten in allen Bereichen des Service public ist gar nicht hoch genug einzuschätzen. Wir stellen diesbezüglich aber wenig Sensibilität im UVEK fest. Die Meldepflicht für alle neuen Anbieter ist gewiss keine ausreichende Massnahme um gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer herzustellen.
Der Bundesrat stellt vage in Aussicht, dass längerfristig alle Mobilitätsanbieter ihre Vertriebssysteme zugänglich machen müssten, wofür dann aber eine Revision des PBG nicht ausreichen würde.
Datentausch und Datennutzung sollten im Service public einzig der Verbesserung und Weiterentwicklung des Angebots dienen. Eine kommerzielle Verwertung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich abzulehnen, es sei denn, der Gewinn wird in den Ausbau der Angebote reinvestiert. Eine Verteuerung der Tickets für Reisende, die ihre persönlichen Daten nicht preisgeben wollen, lehnen wir ebenfalls ab.
Zuerst müssten noch viele Fragen beantwortet werden, bevor eine Gesetzesrevision vorgeschlagen wird.
Multimodale Mobilitätsdienstleistungen müssen zum Ziel haben, den Verkehr nachhaltiger zu organisieren und die Verlagerung auf den öV zu unterstützen. Konkret sind dies drei Aspekte, die hier genannt sein müssen: Umwelt- und raumschonender Transport, qualitativ gute und sichere Angebote bis in die Randregionen, die zugänglich und erschwinglich für alle NutzerInnen sind.
Die vollständige Antwort des SGB findet sich im unten stehenden PDF.
Augen auf bei den Plänen für multimodale Mobilitätsdienstleistungen!
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