Arg zerzaust auf Ziellinie

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Verfasst durch Dore Heim

Sessionsvorschau: Energiestrategie 2050

Die Räte dürften über das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 beschliessen. Kein Anlass zu Euphorie, sondern etwa à la "Lieber den Spatz in der Hand als gar kein Vogel".

Vor exakt drei Jahren hat der Bundesrat das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 vorgelegt. In der Zwischenzeit ist das Paket zweimal in jedem der beiden Räte behandelt worden und kommt nun zur Differenzbereinigung nochmals in den Nationalrat. Die Schlussabstimmung ist ebenfalls für diese Session geplant. Eine Bilanz der Energiestrategie 2050 fällt notgedrungen durchmischt aus, unterwegs wurden viele Abstriche gemacht und viele Interessen bedient. Dennoch ist ein zähneknirschendes Ja besser als ein Absturz der Vorlage.

Nur mit Energieeffizienz und Verbrauchsreduktion kann die Energiewende realisiert werden. Die Energiestrategie 2050 legt fest, dass der durchschnittliche Energieverbrauch pro Kopf gegenüber dem Jahr 2000 um 16 Prozent per 2020 und um 43 Prozent per 2035 gesenkt werden muss. Beim Strom müsste der Verbrauch per 2020 um 3 Prozent, per 2035 um 13 Prozent gesenkt werden.

Die Förderung der ineffizienten und naturschädigenden Kleinwasserkraft wird gestoppt, künftig sollen Wasserkraftwerke erst ab 1 MW Leistung Einspeiseprämien erhalten. Ausnahmen von diesem Förderverbot sind allerdings möglich.

Die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien kann bis auf 2.3 Rp./kWh angehoben werden, womit die Warteliste beim Netzzuschlagsfonds abgebaut wird. Und für kleine PV-Anlagen gibt es anstelle einer Einspeiseprämie einen einmaligen Investitionsbeitrag, der zwar weniger einbringt, dafür aber einfacher zu handhaben ist und die Planungssicherheit erhöht.

Erleichterte Eigenverbrauchsregelungen können einen echten Impuls für den Zubau von erneuerbaren Energien auslösen, Endverbraucher können sich neu als Produktionsgemeinschaft zum Eigenverbrauch zusammenschliessen.

Die CO2-Emissionen von neuen Personenwagen müssen bis Ende 2020 auf 95 g CO2/km reduziert werden, die von Lieferwagen und leichten Sattelschleppern auf 147 g CO2/km. Damit übernimmt nun auch die Schweiz die EU-Regelung.

Bei der Atomkraft konnte immerhin erreicht werden, dass keine Rahmenbewilligung für neue AWK erteilt werden darf. Dieses Verbot ist auch gerade angesichts der Tatsache, dass in mehreren europäischen Ländern weiterhin unverdrossen auf Atomkraft gesetzt wird, nicht zu unterschätzen.

Stossend ist das Geschenk, das den Produzenten der Grosswasserkraft mit dem Notgroschen gemacht wird (eine Marktprämie von 1 Rp./kWh für nicht gedeckte Gestehungskosten). Falsch ist auch die vermehrte Zweckbindung der CO2-Abgabe mit neu 450 Mio. Franken für die Sanierung von Gebäuden ohne die Auflagen zu verschärfen. Und endgültig stossend sind die grosszügigen steuerlichen Entlastungen für Hausbesitzer. Da werden die letzten Differenzen in dieser Session bereinigt: sollen die Abzüge für die Kosten des Rückbaus des alten Gebäudes über zwei oder vier Steuerperioden oder nur in einem Rutsch möglich sein?

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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Reto Wyss
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