Anpassung der Vorschriften des Mobilitätspakets I

  • Verkehr
  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Entsendegesetzes und des Gesetzes über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse

Durch Änderungen im STUG und des EntsG sollen einzelne Bereiche den Rechtsvorschriften der EU, die im Rahmen des „Mobilitätspakets I“ erlassen wurden, angepasst werden. Es sollen Kriterien für den Erhalt der Berufslizenz für Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Verkehr Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gewerblich nutzen, eingeführt werden. Es soll weiter die Kontrolle von sog. „Briefkastenfirmen“ verbessert werden. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage zur Gewährung der Amtshilfe bei Entsendungen von Arbeitnehmer*innen in der Schweiz geschaffen werden.

Dazu nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund ausführlich Stellung. Darin erklärt der SGB u.a., dass durch die Übernahme von EU-Recht die Voranmeldefrist für Entsendungen abgeschafft und die flankierenden Massnahmen im betroffenen Bereich zum Teil ausgehöhlt würden. Eine solche Schwächung der flankierenden Massnahmen wird vom SGB kategorisch abgelehnt. Alle Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort, die unten als PDF verlinkt ist.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
Top